Praktikant als Arbeitnehmer: Dein Status und deine Rechte als Praktikant
Das Praktikum ist ein großartiges Werkzeug, um sich als Schüler:in beruflich zu orientieren oder als Student:in Gelerntes zum ersten Mal praktisch anzuwenden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Gründe, warum Schüler:innen, Auszubildende, Hochschulabsolvent:innen und Berufseinsteiger:innen einen solchen praktischen Berufseinblick für sich nutzen.
In diesem Zusammenhang kommen immer wieder eine Reihe Fragen auf: Muss das Unternehmen ein Praktikantengehalt zahlen? Wie lange darf ein Praktikant arbeiten? Kann man Urlaub nehmen? Fungiert ein Praktikant als Arbeitnehmer?
Diesen und anderen Fragen geht Monster im folgenden Artikel auf den Grund. Hier erfährst du unter anderem, inwieweit du als Praktikant Rechte und Pflichten wie andere Mitarbeitende in einem Unternehmen hast.
Vom Praktikum zum Traumjob
Definition: Was bedeutet der Status Praktikant?
Um feststellen zu können, ob du als Praktikant oder als Arbeitnehmer einzustufen bist, hilft es zu definieren, was ein Praktikum überhaupt ist. Auf diese Weise machst du dir als Praktikantin oder Praktikant deine Rechte und Pflichten bewusst und kannst dein Tätigkeitsverhältnis daraufhin überprüfen.
Eine Definition fürs Praktikum ist interessanterweise im Mindestlohngesetz (MiLoG) zu finden, und nicht zum Beispiel im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es heißt, dass „Praktikantin oder Praktikant ist […], wer sich […] für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung […] handelt“ (§22 Abs. 1 S. 3 MiLoG).
Ein Praktikum ist also immer zeitlich begrenzt und dient dem Kennenlernen eines Berufs. Es geht daher eindeutig nicht um ein klassisches Arbeitsverhältnis und eine Leistungserbringung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§611 BGB).
Die oben genannte Definition umreißt allerdings nur die grundlegendsten Aspekte. Das Mindestlohngesetz gibt glücklicherweise noch etwas mehr Details zum Besten, um festzustellen, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit du als Praktikant, nicht als Arbeitnehmer eingestuft wirst. Laut §22 Abs. 1 S. 2 bist du Praktikant:in, wenn du
- ein verpflichtendes Praxissemester während des Studiums
- ein maximal dreimonatiges Schülerpraktikum zur Berufsorientierung
- ein maximal dreimonatiges, freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung
- eine Vorbereitung für den nachfolgenden, beruflichen Einsatz
absolvierst. In diesen Fällen stehen also eindeutig die Kurzfristigkeit und der Lerngedanke im Vordergrund. Was die weitere Handhabung und Umsetzung des Praktikums angeht, so findet zum Teil das Berufsbildungsgesetz Anwendung (§26 BBiG). Der Umkehrschluss dieser Aspekte kann wiederum darauf hindeuten, dass du arbeitsrechtlich betrachtet als Arbeitnehmer angesehen wirst.
Bezahlung: Wann bekomme ich Praktikantengehalt?
Ein weiterer Unterschied zwischen dir als Praktikant und als Arbeitnehmer ist die Vergütung. Auch hier ist ein Blick auf die Definition der jeweiligen Arbeitsform und deren Vergütung hilfreich für das Verständnis.
Im offiziellen Jargon wird die Vergütung aus unselbständiger Arbeit – also als Arbeitnehmer:in – als Arbeitsentgelt bezeichnet. Basiert es auf einem festen Betrag, den das Unternehmen monatlich auszahlt, nennt es sich Gehalt. Berechnet sich die Bezahlung dagegen nach den geleisteten Stunden, spricht man von Lohn.
Wie sieht es nun mit dem Praktikantengehalt aus? Die Definition nach dem Mindestlohngesetz, was als Praktikum gilt, legt ebenso fest, in welchen Fällen du Anspruch auf Mindestlohn hast:
- Freiwilliges Praktikum von mehr als drei Monaten: Trittst du ein Pflichtpraktikum während des Studiums oder ein freiwilliges Orientierungspraktikum an, das länger als drei Monate angesetzt ist, steht dir Mindestlohn zu.
- Freiwilliges, fachunabhängiges Praktikum: Absolvierst du ein freiwilliges Praktikum ohne Ausbildungsbezug, ist ebenso eine Mindestvergütung fällig.
- Praktikum mit Abschluss: Hast du deine Berufsausbildung oder deine Hochschulausbildung erfolgreich abgeschlossen und lotest beispielsweise mithilfe eines Praktikums deine nächsten beruflichen Schritte aus, musst du den Mindestlohn erhalten. Hier spielt es keine Rolle, ob die Dauer des Praktikums über oder unter drei Monaten liegt.
- Schülerpraktikum von über drei Monate als Volljährige:r: Wenn du volljährig bist und neben deiner Schulausbildung ein mehr als dreimonatiges Praktikum unternimmst, ist das Unternehmen verpflichtet, dir die Mindestvergütung zu zahlen.
- Wiederholtes Praktikum im selben Betrieb: Absolvierst du ein erneutes Praktikum im selben Unternehmen, zum Beispiel in einer anderen Abteilung, muss es dir Mindestlohn zahlen.
Dass in diesen Fällen diese Lohnuntergrenze greift, bedeutet nicht, dass es dabei bleiben muss. Unternehmen können durchaus höhere Praktikantengehälter zahlen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen Praktikumsbetriebe nicht verpflichtet sind, eine Vergütung zu zahlen. Es liegt dann in ihrem eigenen Ermessen, ein solches zu vereinbaren und die Höhe zu bestimmen.
Arbeitszeit: Wie lange darf ein Praktikant arbeiten?
Die zulässigen Arbeitszeiten für Praktikantinnen und Praktikanten in Deutschland sind im Wesentlichen an die Regelungen für Arbeitnehmende geknüpft. Sowohl für das Pflicht- als auch das freiwillige Praktikum greifen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (§3ff. ArbZG).
Allerdings gelten einige Besonderheiten, wenn du nicht volljährig bist und je nachdem, in welchem Rahmen dein Praktikum stattfindet. Die Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (§8ff. JArbSchG) ist hier maßgeblich.
Als Teil des Bildungskonzeptes bekommst du also nicht nur einen Einblick in einen bestimmten Beruf oder wendest deine theoretischen Kenntnisse praktisch an. Du erhältst ebenso einen Vorgeschmack auf den Ablauf eines regulären Arbeitstags – unter eventueller Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
1. Jugendliche unter 18 Jahren
Als jugendliche:r Praktikant:in darfst du maximal acht Stunden am Tag und im Schnitt 40 Stunden in der Woche arbeiten. Vereinzelt und ausnahmsweise darfst du auch achteinhalb Stunden arbeiten, sofern du an anderen Tagen entsprechend kürzer tätig bist (§8 JArbSchG). Überstunden sind ausgeschlossen.
Für schulpflichtige Jugendliche bestehen noch etwas strengere Regeln: Dann darfst du höchstens fünf Tage pro Woche arbeiten (§15 JArbSchG). Zudem ist die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen in der Regel nicht erlaubt (§§16, 17 und 18 JArbSchG).
Die täglichen Arbeitszeiten müssen sich außerdem zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr abspielen (§14 JArbSchG). Ausnahmen gibt es auch hier: Wenn du über 16 Jahre alt und in bestimmten Branchen tätig bist, wie beispielsweise Bäckereien oder in gastronomischen Betrieben, darfst du den Arbeitstag etwas früher anfangen oder etwas später beenden. Die erlaubte Länge des Arbeitstages bleibt davon jedoch unberührt.
Im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten sind gleichermaßen Pausen, Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen und freie Tage geregelt: Als minderjährige:r Praktikant:in musst du 30 Minuten Pause erhalten, wenn du insgesamt zwischen viereinhalb und sechs Stunden am Tag arbeitest. Dauert dein Arbeitstag mehr als sechs Stunden, so sind 60 Minuten Pause verpflichtend (§11 JArbSchG).
Zudem beträgt dann die vorgeschriebene Freizeit – also die Zeit zwischen Arbeitstagen – mindestens zwölf Stunden (§13 JArbSchG). Dir stehen außerdem mindestens zwei zusammenhänge freie Tage pro Woche zu. In den meisten Fällen geht es um ein klassisches Wochenende.
2. Erwachsene Praktikantinnen und Praktikanten
Und wie lange darf ein Praktikant arbeiten, wenn er oder sie über 18 Jahre alt ist? In dem Fall liegt, wie eingangs erwähnt, das Arbeitszeitgesetz zugrunde, das auch auf Arbeitnehmende angewandt wird. Im Artikel „Feierabend, Pausen & Co: Was regelt das Arbeitszeitgesetz?“ erfährst du von Monster ausführlich, was es über Regelarbeitszeit, Ruhezeiten und Sonderregelungen zu wissen gibt.
Urlaubsanspruch: Rechte als Praktikant für die freie Zeit
Der Urlaubsanspruch für Praktikant:innen in Deutschland hängt ebenso von der Art des Praktikums und von deinem Alter ab. Im Wesentlichen ergibt er sich aus der Frage, ob du als Praktikant auch als Arbeitnehmer anzusehen bist.
Bei sehr kurzen Praktika – meist weniger als vier Wochen – besteht für gewöhnlich kein Urlaubsanspruch. Zum einen ergeben sich daraus meist nur Bruchteile von Urlaubstagen und zum anderen reduziert er wertvolle Lernzeit.
1. Urlaubsanspruch für Praktikant:innen unter 18 Jahren
Bist du minderjährig, ist es prinzipiell im Hinblick auf den Urlaubsanspruch irrelevant, ob du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvierst. In diesem Zusammenhang ist nämlich das Jugendarbeitsschutzgesetz maßgeblich. Es legt altersgemäße Richtlinien für den Jahresurlaub fest (§19 JArbSchG):
- Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Urlaubstage
- Jugendliche unter 17 Jahren: mindestens 27 Urlaubstage
- Jugendliche unter 18 Jahren: mindestens 25 Urlaubstage
Bei diesen Vorgaben ist der 1. Januar jedes Jahres der Stichtag, an dem das Alter für die Berechnung des Urlaubsanspruchs festgelegt wird. Entscheidend ist demnach, ob du am 1. Januar noch nicht 16, 17 oder 18 Jahre alt bist. Danach ergibt sich die oben genannte Anzahl an Urlaubstagen.
Nun ist ein Praktikum normalerweise wesentlich kürzer als ein Jahr. Wie berechnet sich also dein Urlaubsanspruch? Für Praktika, die kürzer als ein Jahr sind, gilt dann die anteilige Anzahl an Urlaubstagen.
Ein Beispiel: Du wirst ein dreimonatiges Praktikum von April bis Juni absolvieren. Am 1. Januar des Jahres bis du 16 Jahre alt. Dein 17. Geburtstag liegt erst später im Jahr. Folglich liegen die 27 Tage Jahresurlaub zugrunde und ergeben 6,75 Tage anteiliger Urlaub. Es wird meistens aufgerundet (kläre die konkrete Berechnung vorab mit dem Praktikumsbetrieb), sodass du sieben freie Tage in Anspruch nehmen kannst.
2. Urlaub im Pflichtpraktikum
Bist du volljährig und steht ein Pflichtpraktikum an, dann hast du in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Der Grund ist, dass Pflichtpraktika Teil der Ausbildung sind und daher nicht als reguläre Beschäftigung angesehen werden. An der FH oder an der Uni hast du schließlich auch keinen Urlaubsanspruch, sondern Semesterferien. Deshalb fällst du auch nicht unter das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Daher wirst als Praktikant, nicht als Arbeitnehmer eingestuft.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen dir für die Dauer deines Praktikums freiwillig Urlaubstage gewähren. Das kann der Fall sein, wenn du ein recht langes Praktikum absolvierst, beispielsweise ein komplettes Semester oder länger. Eine solche individuelle Absprache sollte dann im Praktikumsvertrag festgehalten werden.
3. Urlaub während eines freiwilligen Praktikums
Ein freiwilliges Praktikum absolvierst du auf eigene Initiative und steht folglich nicht in direktem Zusammenhang mit einer Ausbildungsordnung. Läuft ein solches Praktikum länger als einen Monat, ist ein Praktikant ein Arbeitnehmer. Dann greifen auch sämtliche arbeitsrechtliche Grundlagen, darunter Vorgaben zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch. Voraussetzung ist auch hier, dass du volljährig bist.
Krankmeldung als Praktikant: Rechte und Pflichten
Wenn du krank wirst, gelten als Praktikant und als Arbeitnehmer grundsätzlich dieselben Regeln. Das heißt, dass du dich idealerweise so früh wie möglich bei deiner Praktikumsbetreuung krankmeldest.
Rufe direkt morgens an und teile deinen krankheitsbedingten Ausfall mit. Ist die Situation bereits am Abend klar, kannst du vorab eine E-Mail mit der Krankmeldung senden. Diese sollte jedoch nicht anstelle der telefonischen Meldung am Morgen erfolgen, sondern eher als zusätzliche Mitteilung. Die persönliche Krankmeldung per Telefon steht an oberster Stelle.
Ein ärztliches Attest ist in der Regel erst nach drei Kalendertagen notwendig. Dennoch ist es dem Praktikumsbetrieb erlaubt, gegebenenfalls früher um ein solches bitten. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn du als Praktikant auch als Arbeitnehmer rangierst und es um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geht (§3 EntgFG).
Sonderfall: Minderjähriger Praktikant als Arbeitnehmer?
In den vorausgehenden Abschnitten ist mehrfach deutlich geworden, dass du besonderen Schutz genießt, wenn du noch nicht volljährig bist. Für dein Schülerpraktikum und auch das freiwillige Praktikum bedeutet dies, dass es gewisse Einschränkungen für den Betrieb gibt, was die Arbeitszeit, die Freizeit und eventuellen Urlaub angeht. Hier greift – wie bereits weiter oben erwähnt – das Jugendarbeitsschutzgesetz.
In dem Zusammenhang stellt sich jedoch eine berechtigte Frage: Kannst du als minderjähriger Praktikant als Arbeitnehmer gelten? Was, wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvierst, das länger als drei Monate andauert?
Im Prinzip benötigst du dazu die Erlaubnis deiner Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. Allerdings ist dies im Allgemeinen nur dann möglich, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist (§2 JArbSchG). Arbeitsverhältnisse zwischen Unternehmen und Minderjährigen unter 15 Jahren sind verboten (§5 JArbSchG).
Hospitanz: Kurzzeitiger Praktikant mit Rechten und Pflichten?
Eine Hospitanz ist im Grunde ein meistens kurzzeitiger Besuch in einer Einrichtung, einem Unternehmen oder einer Behörde, um deren Arbeit kennenzulernen. In diesem Rahmen beobachtest du die Abläufe, nimmst an Besprechungen teil und erhältst so einen Einblick in die tägliche Arbeit.
Anders als bei einem Praktikum ist eine Hospitanz in der Regel jedoch passiv und dient in erster Linie der beruflichen Orientierung. Du wirst also nicht tatkräftig in den Arbeitsablauf eingebunden. Insofern ist es praktisch ausgeschlossen, als hospitierender Praktikant als Arbeitnehmer eingestuft zu werden, Vergütung zu erhalten oder gar Urlaubsanspruch geltend zu machen.
Dennoch können gewisse Rechte und Pflichten als Praktikant in Hospitanz bestehen. Dazu zählen zum Beispiel die Schweigepflicht über Abläufe, denen du beiwohnst, oder Versicherungsschutz für den Fall von Unfällen auf dem Betriebsgelände. Es ist ratsam, solche Aspekte im Voraus abzuklären, um Missverständnisse zu vermeiden und dich für die Dauer der Hospitanz abzusichern.
Fazit: Wann ist ein Praktikant ein Arbeitnehmer?
Die Frage, ob ein Praktikant als Arbeitnehmer zu deuten ist, ist entscheidend bei der Ausgestaltung eines Praktikums. Zudem gehen mit dem Status als Praktikant Rechte und Pflichten einher, die du kennen solltest.
Im Arbeits- oder vielmehr Praktikumsalltag können die Grenzen mitunter verschwimmen. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll oder gar notwendig sein, dich fachanwaltlich beraten zu lassen. So verschaffst du dir Klarheit über deine konkrete Situation.
Fest steht jedoch, dass die beiden wichtigsten Gesichtspunkte, die dich als Praktikant oder als Arbeitnehmer definieren, die folgenden sind:
- Alter
- Praktikumsgrund
Als Faustregel kannst du dir also merken, dass du als Praktikant als Arbeitnehmer anzusehen bist, wenn du volljährig bist und es sich um ein freiwilliges Praktikum über drei Monaten handelt. In dem Fall genießt du als Praktikant alle Rechte und Pflichten wie ein regulär angestellter Arbeitnehmer.
Verpflichtende Berufspraktika wie zum Beispiel Praxissemester sind dagegen Teil der schulischen oder akademischen Ausbildung. Daher greift hier im Normalfall keine Einstufung als arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis.
Ist ein Praktikant ein Arbeitnehmer? Monster unterstützt deine Karriereplanung
Aus welchem Grund auch immer du ein Praktikum absolvierst – du lernst dazu. Monster steht dir mit Rat und Tat zur Seite, damit dein Berufseinblick ein Erfolg wird. Und wenn du anschließend auf Jobsuche gehen willst, ist der beste Ausgangspunkt ein kostenloses Nutzerprofil bei Monster. Viel Erfolg!