Ausbildung in der Probezeit verloren: Was nun?
Bei deiner Ausbildung ist ordentlich was schiefgelaufen und dir wurde der Ausbildungsvertrag gekündigt? Egal, ob das frühzeitige Ende abzusehen war oder nicht – die Kündigung ist zunächst sicher ein großer Schock. Nun gilt es, ruhig zu bleiben. Denn mit dem richtigen Umgang kannst du auch aus dieser Situation das Beste machen. In diesem Artikel klären wir darum alle Fragezeichen zum Thema: „Ausbildung in der Probezeit verloren: Was nun?“
Kündigung in der Probezeit
Beginnst du eine Ausbildung, hast du einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, der Rechte und Regeln für die Ausbildenden und Auszubildenden festlegt. Die Probezeit zählt als eine Art Bewährungsfrist im Job, in der beide Seiten die Zusammenarbeit „auf die Probe stellen“. Während der Probezeit kann der ausbildende Betrieb ohne Angabe von Gründen und ohne Frist die Zusammenarbeit beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da es keine Frist einzuhalten gibt, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, der in der Kündigung angegeben ist. Das ist in der Regel sofort.
Nach der Probezeit kann die Ausbildung vom Unternehmen bzw. vom Betrieb auch gekündigt werden, allerdings unter besonderen Maßgaben. Dazu kann es kommen, wenn es nach §22 des Berufsbildungsgesetzes einen ausreichenden Grund gibt. Eine Kündigung in dieser Zeit muss außerdem schriftlich erfolgen, unter Angabe von Gründen. Sonst ist sie nicht rechtens.
Je länger du bereits unter Vertrag, also im Ausbildungsverhältnis stehst, desto schwieriger werden Kündigungen. Das gilt vor allem dem Schutz der Auszubildenden. Kurz vor Ende der Ausbildungszeit ist eine Kündigung nahezu ausgeschlossen.
Übrigens: Auch du hast die Möglichkeit, deine Ausbildung in der Probezeit abzubrechen. Das geht jederzeit. Wie dein:e Ausbilder:in musst dafür keine Gründe nennen. Die Kündigung ist in diesem Fall ebenso fristlos, gilt also zum sofortigen Zeitpunkt. Nach der Probezeit musst du allerdings eine Kündigungsfrist einhalten. Die ist in der Regel vier Wochen lang.
Gründe für eine Kündigung des Ausbildungsvertrages
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum dir im Laufe der Ausbildung gekündigt werden kann. Manche Vorfälle resultieren zunächst in einer Abmahnung, andere können zur fristlosen Beendigung der Zusammenarbeit führen. Hast du deine Pflichten missachtet, schlechte Leistungen gebracht oder einen Fehler gemacht, ist eine sofortige Kündigung des Azubis bzw. der Azubine erst dann rechtens, wenn bereits Ermahnungen und Abmahnungen ausgesprochen wurden, es jedoch im Anschluss keine Verbesserung gab.
Je schwerwiegender die Pflichtverletzung war, desto schneller kann es zur Kündigung kommen. Je nach Vertrag werden meist im Voraus eine bis drei Abmahnungen ausgesprochen. Es gibt allerdings auch Vergehen, die eine direkte Kündigung erlauben. Dazu gehören beispielsweise nachweislicher Diebstahl oder eine Körperverletzung am Ausbildungsplatz. Achtung: Hier ist es mit einer Kündigung unter Umständen nicht getan und der Tatumstand könnte zur Anzeige gebracht werden.
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Weitere Gründe für eine Ausbildungskündigung:
- wiederholtes Fernbleiben der Ausbildungsstätte oder Berufsschule
- unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz
- Unpünktlichkeit
- fehlende schriftliche Ausbildungsnachweise
Wichtig: Durch Fehler lernen wir. Das bedeutet auch, dass niemand perfekt sein muss. Das gilt für das Arbeitsleben im Allgemeinen, aber vor allem für Auszubildende. Du bist schließlich noch nicht ausgelernt. Darum sind kleine Fehler in der Regel kein Problem für die Ausbildungsbetriebe. Auch wenn du schlechte Leistungen in der Berufsschule bringst, kannst du deshalb nicht außerordentlich gekündigt werden – auch nicht, wenn du zum Beispiel durch die Zwischenprüfung fällst.
Es ist die Aufgabe der Ausbildenden und der Berufsschule, dir praxisnah beizubringen, worauf es im Arbeitsalltag ankommt. Die Anforderung an die Azubis ist dann im Gegenzug, ihrerseits pflichtbewusst zu sein. Dazu gehört die ordentliche Erledigung der gestellten Aufgaben, aber auch Pünktlichkeit, ein vorbildliches Verhalten am Arbeitsplatz und die Einhaltung von Absprachen. Nur wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden und es keine Aussicht darauf gibt, dass das Ausbildungsziel erreicht wird, kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
Kann ich etwas gegen die Kündigung tun?
Du hast das Gefühl, dass dir zu Unrecht gekündigt wurde? Dann kannst du dir überlegen, gegen die Kündigung vorzugehen. Wir empfehlen dir in diesem Fall, anwaltlichen Rat einzuholen. Wichtig ist jedoch: Bei einer Kündigung in der Probezeit kannst du nicht klagen. Es sei denn du bist schwanger, schwerbehindert oder Mitglied einer Jugendvertretung – dann besteht besonderer Kündigungsschutz. Gegen eine Kündigung kannst du in diesem Fall drei Wochen lang widersprechen. Danach ist die Kündigung wirksam. Nur, wenn es einen Aufhebungsvertrag gibt, ist ein Widerspruch nicht möglich.
Ausbildung in der Probezeit verloren: Was nun?
Zunächst einmal heißt es in diesem Fall: Nicht verzagen. Auch wenn eine Ausbildungskündigung nun bedeutet, dass du dich neu umsehen musst, kann sie auch Positives bewirken. So kannst du deine Situation in Ruhe reflektieren und dich fragen, wie es zur Kündigung kam. Liegen die Gründe auf der Hand, kannst du an ihnen arbeiten und sicherstellen, dass dir die gleichen Verfehlungen nicht noch einmal passieren.
Die gute Nachricht: Nach der Kündigung werden zunächst noch alle Vereinbarungen aufrechterhalten, die bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses galten. Dazu zählen:
- ausstehende Gehaltszahlungen
- Urlaubsansprüche
- ein Arbeitszeugnis
Obwohl dir das letzte Gehalt noch zusteht, solltest du dich nach der Kündigung trotzdem direkt bei der Agentur für Arbeit melden. Dort wird dir dabei geholfen, einen Betrieb für einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Über das Arbeitszeugnis hinaus, das dir in jedem Fall zusteht, erfährst du bei der Berufsschule den letzten Notenstand für deine nächste Bewerbung. Solltest du noch Urlaubstage übrighaben, werden diese in der Regel ausbezahlt. Hast du wegen eines besonderen Kündigungsschutzes geklagt, kannst du nach erfolgreicher Klage sogar in den Betrieb zurück – falls du das möchtest.
Neben der Erledigung aller Formalitäten macht es auch Sinn, nach den Hintergründen für die vorzeitige Vertragsbeendigung zu forschen und dafür zu sorgen, dass eine gleiche oder ähnliche Situation in der neuen Ausbildungsstätte nicht erneut vorkommt. Folgende Fragen kannst du dir stellen:
- Waren dir die Vertragsbedingungen klar?
- Gab es Vorgaben im Vertrag, die deiner Arbeitsweise widersprechen?
- Hat dir die Ausbildung im Ganzen nicht gefallen?
Außerdem solltest du vor Beginn einer neuen Ausbildung herausfinden, welches Arbeitsumfeld du dir wünschst, wie du zukünftig an deinem eigenen Verhalten arbeiten kannst und worauf du nun bei der Bewerbung achten musst. Dabei helfen wir von Monster dir gern weiter!
Die Bewerbung updaten – ohne Nachteile
Du hast deine Ausbildung in der Probezeit verloren, aber was nun? Bei der Bewerbung um einen neuen Ausbildungsplatz solltest du unbedingt darauf achten, einen vollständigen Lebenslauf vorzuzeigen – trotz Kündigung. Denn Lügen führen in den meisten Fällen nicht weit und die Ausbildungsverantwortlichen werden früher oder später herausfinden, dass bei deiner Bewerbung etwas im Argen liegt. Auch Lügen im Vorstellungsgespräch solltest du tunlichst vermeiden. Wie du stattdessen einen überzeugenden Lebenslauf aufbaust, erfährst du in der Monster Karriereberatung. Dort gibt es auch unsere 15 Tipps für einen perfekten CV.
Gut ist es, in einem auf den Ausbildungsplatz zugeschnittenen Anschreiben, auf deine Motivation einzugehen und zu erklären, warum du die Ausbildungsstätte für interessant hältst und wie du zeigen möchtest, dass du gut ins dortige Team passt. Um deine Fähigkeiten bei der nächsten Arbeitsstelle zu beweisen, kannst du zum Beispiel auch Probe arbeiten.
Wartest du durch die Kündigung bereits länger auf einen Ausbildungsplatz, kannst du dir bei Monster Tipps zum Thema Lücken im Lebenslauf anschauen. Du kannst den Personalverantwortlichen beispielsweise erklären, dass sich der ehemalige Berufsweg als nicht passend für dich erwiesen hat. Es macht auch Sinn, in der Wartezeit zum Beispiel nach Praktikumsplätzen zu schauen oder nach einem Minijob, um neue Ausbildungsmöglichkeiten zu testen.
Neue Ausbildung, neue Chance – schneller durch das Monster Nutzerprofil
Ausbildung in der Probezeit verloren: Was nun? Diese Frage konnten wir mit unserem Artikel nun klären. Damit steht der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz nichts mehr im Wege. Finde schneller wieder eine neue Möglichkeit, dich zu beweisen, indem du das kostenlose Monster Nutzerprofil für dich gebrauchst. So sehen die Ausbildungsbetriebe deinen Lebenslauf und vor allem deine Fähigkeiten auf den ersten Blick – und auf diese kommt es an!