Ausbildungsvertrag: Auf was muss ich achten?
Disclaimer: Dieser Artikel dient allein der Information. Seine Inhalte stellen keine explizite oder implizite Rechtsauskunft dar und er ersetzt keine professionelle Rechtsberatung.
Gerade hast du das letzte Vorstellungsgespräch beendet und bekommst die gute Nachricht: Du hast den Ausbildungsplatz in der Tasche! Ein wichtiger Schritt zum Karrierestart ist damit erledigt. Die Freude könnte nicht größer sein. Doch dann kommt der Ausbildungsvertrag auf den Tisch. Viele Klauseln, viele Fragezeichen. Da es dein erster Vertrag ist, bist du dir nicht sicher: Was sollte drinstehen und worauf muss man eigentlich achten? In diesem Artikel verraten wir dir alle Facts, die du zum Thema Ausbildungsvertrag im Auge haben solltest.
Was gehört in den Vertrag?
Zunächst einmal ist jedes Unternehmen verpflichtet, vor Ausbildungsbeginn einen Vertrag aufzusetzen, in dem die Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes und der Auszubildenden festgeschrieben sind. Wichtig ist, dass du ihn schriftlich bekommst und beide Parteien ihn unterzeichnen. Das Berufsbildungsgesetz schließt eine elektronische Unterschrift aus. Lass dir die fertige und unterzeichnete Form am besten sofort aushändigen. So hast du etwas in der Hand, sollten zukünftig Fragen aufkommen.
In den Vertrag gehören auf jeden Fall der Name und die Anschrift des Ausbildungsbetriebes sowie der Auszubildenden. Bist du noch minderjährig, werden darüber hinaus Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten ergänzt. Dann sollte die Art der Ausbildung beschrieben werden bzw. zu welchem Beruf die Ausbildung führen soll. Dazu gehören eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung sowie das Ausbildungsziel.
Unabdinglich sind auch der Beginn und die Dauer der Berufsausbildung sowie Informationen zur Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Dazu gehört die Berufsschule. Festgelegt sein sollte außerdem die Dauer der täglichen Ausbildungszeit. Das ist wichtig, damit die Arbeitszeiten nicht gesetzeswidrig überschritten werden. Achte darauf, dass die Bezahlung oder der Ausgleich deiner Überstunden im Vertrag festgelegt werden.
In den meisten Fällen gibt es eine Probezeit. Die darf bei einer Ausbildung übrigens nicht länger als vier Monate dauern. Die Dauer der Probezeit wird aufgeschrieben, ebenso wie deine Vergütung. Auch während einer Berufsausbildung hast du Anspruch auf Urlaubstage. Die Dauer des Urlaubs wird ebenfalls im Vertrag aufgenommen.
Natürlich hast du die Hoffnung, dass dir nicht der Ausbildungsplatz gekündigt wird bzw. den Ausbildungsplatz nicht selbst kündigen zu müssen. Kommt es aber doch dazu, ist es wichtig, die Voraussetzungen für eine Kündigung festzuhalten. Zum Schluss sollte auch die Form des Ausbildungsnachweises niedergeschrieben werden.
Wann sollte ich einen Ausbildungsvertrag besser nicht unterschreiben?
Es gibt Situationen, in denen ein Vertrag aufgrund von Formulierungen oder enthaltenen Regularien nicht rechtens und somit nichtig ist. In folgenden Situationen solltest du eine Vertragsunterzeichnung deshalb noch mal überdenken:
- Eingeschränkte Berufsausübung nach der Ausbildung
- Ausbildungsgebühren fallen an
- der Ausbildungsplan wird nicht klar
- Vertragsstrafen bei Kündigung
Generell darf dir der Vertrag kein Berufsverbot erteilen. Wenn der Vertragsinhalt besagt, dass du dem Beruf nach Ausbildungsabschluss nicht oder nur teilweise nachgehen darfst, solltest du hellhörig werden. Das gilt sowohl für den Betrieb selbst als auch für Konkurrenzunternehmen. Auch die Kosten der Berufsausbildung dürfen nicht an dich übertragen werden. Weder durch Entschädigungszahlungen für die Ausbildung noch durch die Bezahlung weiterführender Bildungsmaßnahmen.
Ein Ausbildungsvertrag mit volljährigen Auszubildenden ist außerdem unwirksam, wenn kein Ausbildungsgang vorliegt bzw. geplant ist. Handelt es sich um minderjährige Auszubildende, sollte der Ausbildungsberuf außerdem immer staatlich anerkannt sein. Sollten dir Strafen bei frühzeitiger Kündigung drohen, solltest du den Ausbildungsplatz ebenfalls noch einmal überdenken. In der Monster Karriereberatung haben wir außerdem Tipps für dich, was du machen kannst, wenn du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst.
Doch Entwarnung: Der Ausbildungsbetrieb schickt den Ausbildungsvertrag in der Regel nach Abschluss an die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer. Das ist nach § 34 des Berufsbildungsgesetzes so festgelegt. Dort wird kontrolliert, ob der Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgesetzt wurde. Ist mit dem Vertrag alles in Ordnung, wird er in einem Verzeichnis registriert, von der zuständigen Stelle gestempelt und an den Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt. Du erhältst den gestempelten Vertrag dann für deine Unterlagen zurück.
Mit der perfekten Bewerbung zum Ausbildungsvertrag
Bevor es zur Vertragsschließung kommt, steht bei dir die Bewerbung an. Neben einem Lebenslauf, der deine Schullaufbahn, Praktika, Ehrenämter sowie Karriereschritte tabellarisch auflistet, solltest du ein besonderes Augenmerk auf deine Soft Skills legen. Das lohnt sich besonders dann, wenn du noch nicht viel Berufserfahrung vorweisen kannst. Gleichst du diese mit der Stellenbeschreibung ab, können sich die Personalverantwortlichen bereits in der schriftlichen Bewerbung ein gutes Bild von deiner Persönlichkeit machen.
Im Vorstellungsgespräch kannst du dann durch dein Auftreten überzeugen. Besonders deine Körpersprache kannst du gut einsetzen, um den Ausbilder:innen deine Motivation zu verdeutlichen. Da es sich eventuell um eines der ersten Bewerbungsgespräche nach Schulabschluss handelt, wirf auch einen Blick in die Monster Karriereberatung. Dort haben wir die häufigsten Fragen im Vorstellungsgespräch für dich gesammelt – damit du bestens vorbereitet ins Ausbildungsgespräch starten kannst. Monster wünscht dir viel Erfolg!
Was muss ich noch beachten?
Du kannst den Vertrag vor Beginn und auch während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn du z.B. den Ausbildungsplatz wechseln möchtest. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und gilt in der Regel fristlos. Das gleiche Recht haben die Ausbilder:innen.
Es lohnt sich auch als Azubi, das Gehalt zu verhandeln. Natürlich hast du ohne viel Berufserfahrung noch keine allzu aussichtsreiche Verhandlungsposition. Gerade in Berufen mit einem Fachkräftemangel kann sich die Gehaltsverhandlung dennoch lohnen. Ein gewisser Spielraum besteht vielleicht und Fragen kostet nichts. Vor allem, wenn der Betrieb an keine Tarifverträge gebunden ist.
Einfacher ist deine Verhandlungsposition auch, wenn du und der Ausbildungsbetrieb bereits miteinander vertraut seid und euch durch einen Probetag, ein Praktikum oder den Nebenjob bereits kennt. Dann weiß das Unternehmen sicher, welchen Mehrwert du ihm bietest. Dieser Punkt kann sich darüber hinaus positiv auf den zeitlichen Umfang der Probezeit auswirken.
Das passende Unternehmen für deine Ausbildung finden
Du weißt schon genau, welchen Berufsweg du einschlagen möchtest und brauchst jetzt noch den passenden Ausbildungsplatz? Dann entdecke mit der Monster Unternehmenssuche spannende Ausbildungsbetriebe, die nach Verstärkung suchen und mit denen du vertrauensvoll zusammenarbeiten kannst. Deine Erfolgsstory fängt bei der Bewerbung an und endet schon bald im Vertragsabschluss mit deinem Lieblingsbetrieb.
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Disclaimer: Dieser Artikel dient allein der Information. Seine Inhalte stellen keine explizite oder implizite Rechtsauskunft dar und er ersetzt keine professionelle Rechtsberatung.