Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz: So holst du dir als Elternteil, was dir zusteht
Es ist noch gar nicht allzu lange her, da mussten sich Frauen zwischen Kind und Karriere entscheiden. Beides unter einen Hut zu bringen, war schlicht unmöglich. Nicht nur in finanzieller Hinsicht – weder Arbeitgeber noch Gesellschaft hatten genügend Fantasie, um sich eine Managerin mit Kinderwagen vorzustellen. Doch zum Glück ändert sich das. Elterngeld, Elternzeit und Mutterschutz machen es möglich. Diese Rechte und den finanziellen Rückhalt vom Staat solltest du nutzen. Wir haben dir nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengestellt, damit auch alles klappt:
Inhaltsverzeichnis:
- Kurz erklärt: Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
- Das Elterngeld
- Der Mutterschutz
- Die Elternzeit
- Rückkehr aus der Elternzeit
- Arbeitslos nach der Elternzeit?
- Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz: Alles zusammengefasst
Kurz erklärt: Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Mutterschutz und Elternzeit sichern jungen Eltern in spe vielfältige Rechte zu. Es lohnt sich also, sich mit den jeweiligen Inhalten zu befassen. Damit du sie nicht so schnell verwechselst, hier vorab eine kleine Eselsbrü >Mutterschutz greift während der Schwangerschaft und schützt die werdende Mutter vor Kündigung und potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz.
- Elternzeit beginnt ab der Entbindung und kann von beiden Elternteilen beansprucht werden.
Sowohl während dem Mutterschutz als auch während der Elternzeit hast du Anspruch auf staatliche Leistungen, die deine Existenz sichern:
- das Mutterschaftsgeld
- das Elterngeld
- das Arbeitslosengeld
Das Elterngeld
Der Staat zahlt Eltern, die ihr Kind nach der Geburt betreuen möchten, ein sogenanntes Elterngeld. Laut Bundesfinanzministerium soll es den Eltern ermöglichen, auf ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend zu verzichten, damit sie mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder haben. Der hierbei entstehende Einkommensverlust soll vom Elterngeld abgefangen werden.
- Elterngeld muss selbst beantragt werden, und zwar bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Da die Länder unterschiedlich strukturiert sind, erkundigst du dich am besten direkt bei deiner Stadtverwaltung nach deinem Ansprechpartner.
- Elterngeld kann erst dann beantragt werden, wenn das Kind auf der Welt ist. Dann aber haben Eltern nur bis zu drei Monate Zeit, um noch rückwirkend für diesen Zeitraum Geld zu bekommen. Falls ihr euch noch nicht einig seid, wie ihr eure Zeit über die 14 Monate hinweg unter euch aufteilen wollt, könnt ihr das später noch ändern.
- Elterngeld können diejenigen Eltern beanspruchen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen sowie nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
- Warst du vor der Geburt arbeitssuchend, kannst du bei der Arbeitsagentur oder der Elterngeldstelle Elterngeld beantragen.
- Für mindestens zwei und maximal 14 Monate ab dem Geburtstag des Kindes wird Elterngeld gezahlt. Alleinerziehende können diesen Betrag allein beanspruchen; Paare beanspruchen ihn gemeinsam auf 14 Monate, wenn sie sich beide der Kindererziehung widmen, wobei sie die Monate frei unter sich aufteilen können. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens 12 Monate Elterngeld beanspruchen.
- Während die Mutter in Mutterschutz ist, kann der Vater schon Elterngeld erhalten, denn die Mutterschutzleistungen werden nur auf das Elterngeld der Mutter angerechnet.
- Bei Adoption oder Pflegekindern: Stichtag bei angenommenen Kindern ist der Moment, in dem die Kinder in die Familie kommen, jedoch maximal bis zum Ende des achten Lebensjahres. Das Geld wird für jeden Lebensmonat des Kindes ausbezahlt.
Ausführliche Informationen zu Elternzeit und Elterngeld findest du auch online beim Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend.
Elterngeld berechnen: Ein hilfreicher Überblick
Eine entscheidende Frage zum Elterngeld ist noch offen: Wie viel Elterngeld steht dir zu? Das hier sind die entscheidenden Faktoren:
- Die Berechnung des Elterngeldes basiert auf dem durchschnittlichen Nettomonatseinkommen, das du im Jahr vor der Geburt deines Kindes erzielt hast.
- Studierende, Hausfrauen, Hausmänner sowie Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro im Monat.
- Wer jedoch wegen der Kinderbetreuung die eigene Berufstätigkeit unterbrochen hat, erhält 65 % des durchschnittlichen Monatseinkommens, das im Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt des Kindes erwirtschaftet wurde. Die Obergrenze des Elterngeldes beträgt hier 1.800 Euro.
- Betreut ein Elternpaar mehrere Kinder, gibt es Zuschläge. Bei zwei Kindern unter drei Jahren oder drei und mehr Kindern unter sechs Jahren wird ein Geschwisterbonus von 10 % gewährt, jedoch mindestens 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
- Hartz-IV-Empfänger gehen leider leer aus, da das Elterngeld als Einkommen auf den Bezug von Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird.
- Warst du vor der Geburt arbeitssuchend, kannst du bei der Arbeitsagentur oder der Elterngeldstelle Elterngeld beantragen.
Das Bundesministerium (BMFSFJ) hat hier einen Elterngeldrechner veröffentlicht, mit dem du dir einen ersten Überblick verschaffen kannst.
Wenn du während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchtest, kannst du dich auch für das Elterngeld Plus entscheiden. Im Gegensatz zum Basiselterngeld bekommst du hier zwar nur maximal die Hälfte ausbezahlt, aber doppelt so lange. Die tatsächliche Höhe deines Elterngeld Plus hängt von der Höhe deines Teilzeiteinkommens ab.
Übrigens: Vorsicht beim Wechseln der Steuerklasse während der Schwangerschaft. Bei der Berechnung des Elterngeldes zählt die Steuerklasse, die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat überwiegt. Demzufolge müsstest du als werdende Mutter spätestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat in die günstigere Steuerklasse III wechseln. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch gar nicht, dass sie schwanger sind.
Der Mutterschutz
„Schwanger. Wie sag ich’s meinem Chef?“ – Natürlich solltest du dir sicher sein, dass du auch wirklich schwanger bist, bevor du die Pferde scheu machst. Doch Angst vor dem Gespräch mit deinem Chef ist fehl am Platz. Rede nur möglichst bald mit ihm, denn erst dann profitierst du von den Vorteilen des Mutterschutzgesetzes. Der Arbeitgeber wird die Landesbehörde für Arbeitsschutz informieren und die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen an deinem Arbeitsplatz umsetzen.
Die wichtigsten Fakten aus dem Mutterschutzgesetz:
Informationspflicht
Eine generelle Informationspflicht gegenüber deinem Arbeitgeber besteht nicht. Ist in deinem Arbeitsvertrag eine Treuepflicht aufgeführt? Wenn ja, könntest du deinem Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig sein, falls du ihm die Schwangerschaft verschweigst. Auf Führungsebene und in hochspezialisierten Abteilungen muss er sich rechtzeitig um eine Vertretung kümmern können. Du solltest deinen Chef daher sehr schnell informieren.
Arbeitszeit
Für Arztbesuche wirst du bei voller Bezahlung freigestellt. Versäumte Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden. Bei manchen Berufen oder Tätigkeiten gelten Einschränkungen, wie beispielsweise Akkord- oder Nachtarbeit. In manchen Fällen gibt es von Arzt oder Aufsichtsbehörde auch ein Beschäftigungsverbot.
Die eigentliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem Geburtstermin. Jetzt darfst du nur noch auf ausdrücklichen eigenen Wunsch arbeiten und diesen Entschluss auch wieder abändern. Bis acht Wochen nach der Entbindung darfst du nicht arbeiten. Resturlaub kannst du ins Folgejahr übertragen.
Kündigungsschutz
Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung genießt du einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Ausnahmen hiervon können nur von der obersten Landesbehörde für Arbeitsschutz genehmigt werden, wobei du hier auch Widerspruch einlegen kannst. Befristete Arbeitsverträge dürfen zwar nicht gekündigt werden, laufen aber fristgerecht ab.
Falls dir dein Arbeitgeber gekündigt hat, weil er von deiner Schwangerschaft nichts wusste, dann hast du bis zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung noch Zeit, ihn (per Einwurfeinschreiben) zu informieren. Dein Arbeitgeber muss die Kündigung dann zurückziehen. Allerdings nur dann, wenn du schon vor der Kündigung schwanger warst.
Das Mutterschaftsgeld
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt während der Mutterschutzfrist eine Tagespauschale, das sogenannte Mutterschaftsgeld, das der Arbeitgeber bezuschusst. Die Höhe deines Mutterschaftsgeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoverdienst in den drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einmalige Zahlungen wie das Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt.
Um Mutterschaftsgeld zu bekommen, stellst du einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes. Falls dir vor Kurzem eine Gehaltserhöhung zugesagt wurde, dann lass dir das schnellstmöglich schriftlich bestätigen, auch wenn sie erst nach deiner Rückkehr an den Arbeitsplatz wirksam wird. Dein Mutterschaftsgeld wird dadurch nicht beeinträchtigt, da für dessen Berechnung nur die letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist herangezogen werden.
Ausführliche Informationen zum Mutterschutzgesetz findest du auch online beim BMFSFJ, dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Elternzeit
Der richtige Zeitpunkt ist hier das alles entscheidende Kriterium. Denn im Gegensatz zum Mutterschutz handelt es sich bei der Elternzeit um eine freiwillige Pause vom Job, zu der beide Elternteile berechtigt sind. Der jeweilige Arbeitgeber muss dich bzw. deinen Partner also unbezahlt freistellen und den Arbeitsplatz freihalten – vorausgesetzt, ihr kümmert euch selbst um die Kinderbetreuung. Ihr dürft euer Kind während der Elternzeit also nicht ganztags in die Kita bringen, während ihr ein Start-up gründet. Aber wie lässt sich die Dauer der Elternzeit berechnen und aufteilen? Ist auch der Vater vor Kündigungen geschützt? Genau diese Fragen beantwortet der Überblick:
Die wichtigsten Fakten aus dem Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetz:
Anmeldefristen
- Zur Beantragung der Elternzeit genügt es, wenn ihr euch auf die gewünschten Zeiträume festlegt und eure Arbeitgeber schriftlich darüber informiert.
- Ist das Kind noch jünger als drei Jahre, beträgt die Anmeldefrist mindestens sieben Wochen. Zwischen dem dritten und achten Lebensjahr erhöht sich die Frist auf 13 Wochen.
Dauer der Elternzeit
- Elternzeit kann für höchstens drei Jahre beansprucht werden. Sie endet mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
- Die ersten zwei Jahre der Elternzeit können in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes genommen werden. Das dritte Jahr könnt ihr euch mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Vollendung des achten Lebensjahres aufsparen.
- Beide Elternteile können die Elternzeit gemeinsam voll beanspruchen oder sich abwechseln.
- Hängen Mütter die Elternzeit ans Ende ihres Mutterschutzes, wird diese Zeit angerechnet. Das heißt, wenn du als Mutter die gesamte Elternzeit nimmst, endet diese ebenso mit Vollendung des dritten Lebensjahres deines Kindes.
Kündigungsschutz
- Der Kündigungsschutz bei der Elternzeit greift eine Woche vor Beginn (bei Geburten vor dem 01.07.2015 sind es acht Wochen vorher).
- Mütter können vom Mutterschutz gleich in die Elternzeit gehen und ihren Chef deshalb auch früher informieren.
- Väter sollten sich besser an die genannte Frist halten, da der Kündigungsschutz erst 8 bzw. 14 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit greift. Weiß der Chef schon früher Bescheid, kann er kündigen.
Rückkehr aus der Elternzeit
Der Wiedereinstieg ins Berufsleben klingt zunächst einfach, ist aber ähnlich schwierig wie nach einem Sabbatical. Auch wenn du in dieser Zeit nicht über die Weltmeere gesegelt bist, so warst du doch über eine ganz schön lange Zeit mit dem Heranwachsen deines Kindes beschäftigt. Damit der Wiedereinstieg in den Berufsalltag problemlos funktioniert, hier vier wichtige Tipps.
Wie komme ich nach der Elternzeit zurück ins Berufsleben?
1. Halte den Kontakt: Je früher du weißt, wann du wieder in den Beruf zurückkehren willst, desto besser. Noch besser, wenn das auch deine Vorgesetzten und Kollegen wissen. Sorge dafür, dass du den Kontakt zu deinem Unternehmen nicht verlierst. Gehe zu wichtigen Treffen oder lass dich telefonisch mit Neuigkeiten versorgen, insbesondere von der Person, die dich während der Elternzeit vertritt.
2. Bleibe fachlich am Ball: Je nach Beruf kann es auch wichtig sein, dass du fachlich auf dem Laufenden bleibst – sei es durch Fachmagazine oder auch eine Weiterbildung, die du zu Hause absolvieren kannst. Damit fühlst du dich nach deiner Rückkehr nicht als fünftes Rad am Wagen und kannst auch fachlich nahtlos mitreden.
3. Plane die Kinderbetreuung: Eine zuverlässige Kinderbetreuung nimmt dir viel Last von den Schultern. Gerade bei professionellen Kinderbetreuungsdiensten lohnt es sich, rechtzeitig deren Kapazitäten anzufragen. Schaue dich auch in deinem familiären Umfeld um: Gibt es Oma und Opa, die kurzfristig einspringen können oder sich vielleicht auch darüber hinaus bei der Kinderbetreuung mehr engagieren wollen? Falls du im Freundeskreis Eltern mit Kindern hast, könnt ihr euch auch abwechselnd unterstützen.
4. Denke an dich selbst: Was nützt es dem Kind, wenn du irgendwann zusammenklappst? Auch dein Partner hat nichts davon, wenn du dich bei all deinen Pflichten verausgabst. Gönne dir regelmäßige Pausen, um deine Akkus aufzuladen. Am besten reservierst du dir dafür täglich eine kleine Auszeit in deinem Kalender – und sei es nur für einen kurzen Spaziergang um den Block. Je besser es dir geht, desto besser geht es auch deinen Lieben.
Arbeitslos nach der Elternzeit?
Was nützt der beste Plan, wenn er nicht funktioniert? Ja, manchmal spielt das Leben nach seinen eigenen Regeln und es klappt einfach nichts, was man sich vorgenommen hat. Mit dieser Sorge stehst du auch nicht alleine da, denn vielen frisch gebackenen Eltern fällt es schwer, in den Beruf zurückzukehren. Lass uns den Worst Case mal gedanklich durchspielen:
Was wäre, wenn … du nach der Elternzeit deinen Job verlierst? Dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du bereits vor der Geburt des Kindes arbeitslos warst, erhältst du auch nach der Elternzeit weiterhin staatliche Unterstützung. Allerdings musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Kinder- und Elterngeld wird als Einkommen angerechnet, sodass sich der Hartz-IV-Satz entsprechend verringert. Haben die Eltern vor der Geburt ihres Kindes aufstockendes Hartz-IV erhalten, können sie beim Elterngeld einen Freibetrag von bis zu 300 Euro geltend machen.
Was wäre, wenn … du berufstätig warst, deinen zuvor ausgeübten Beruf aber nicht mehr ausüben kannst? Dann meldest du dich arbeitslos, um Arbeitslosengeld zu erhalten – vorausgesetzt, du hast in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt und an 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erzielt.
Diese Lösung ist vor allem dann interessant, wenn sich deine frühere Tätigkeit mit einem frisch gebackenen Familienleben nicht vereinbaren lässt, wie beispielsweise ein Beruf mit häufigen, intensiven Reisezeiten oder langen Auslandsaufenthalten. Vielleicht steht hier eine personelle Umstrukturierung bevor oder ein Jobwechsel ist unvermeidbar. Lass dich beraten, bevor du so einen Job selbst kündigst. Auch wenn du durch das Arbeitslosengeld finanziell abgesichert bist, kannst du nicht einfach jeden Job ablehnen und musst dem Arbeitsmarkt generell zur Verfügung stehen. So manche Eltern sind hier durch vorschnelle Aktionen schon vom Regen in die Traufe gekommen.
Die Höhe deines Arbeitslosengelds richtet sich nach deinen Einkünften vor der Elternzeit und beträgt 67 % des letzten Nettogehalts. Hast du in den letzten zwei Jahren weniger als 150 Tage gearbeitet, wird dein Arbeitslosengeld anhand einer Pauschale ermittelt, dem sogenannten fiktiven Arbeitsentgelt. Dieses kann jedoch deutlich niedriger ausfallen.
Ausführliche Informationen zu den Theman "Schwanger und arbeitslos", „Arbeitslosengeld nach der Elternzeit“ und wie du dein Arbeitslosengeld berechnen kannst, findest du auch im kostenlosen Hartz-IV-Ratgeberportal.
Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz: Alles zusammengefasst
- Lass dich von einem Anwalt beraten: Die Gesetze rund um das Thema Mutterschutz und Elternzeit orientieren sich an den persönlichen und beruflichen Verhältnissen der betroffenen Personen. Auch gibt es immer wieder mal Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden Rechtslage. Das heißt: Selbst der beste Artikel kann nicht jeden individuellen Aspekt berücksichtigen und deshalb nur einen ersten allgemeinen Überblick bieten. Hol dir gegebenenfalls Rat von einem erfahrenen Anwalt. Die Erstberatungsgebühr in Höhe von 226,10 Euro (§ 34 RVG) ist gut investiertes Geld. Mit einem Beratungshilfeschein bekommst du diese Erstberatung auch kostenlos, sofern du ihn VOR der Beratung beantragst.
- Es gibt Lösungen: Lass dich von nichts und niemandem entmutigen. Es gibt kein Problem, das man nicht lösen könnte.
- Stimme dich mit deinem Partner ab: Wenn du einen Partner hast, dann überlegt gemeinsam, wie ihr die Zeit während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Babys gestalten wollt. Wer organisiert was? Wollt ihr Elternzeit nehmen? Wie sehen eure Wünsche für die Kinderbetreuung aus? Wenn du dein Kind alleine erziehst, musst du etwas mehr organisieren, kannst dafür aber alleine entscheiden.
- Informiere den Arbeitgeber rechtzeitig: Erzähl deinem Chef so früh wie möglich von deiner Schwangerschaft, damit du dich und dein Kind vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz schützen kannst.
- Gibt rechtzeitig Bescheid: Teile deinem Arbeitgeber rechtzeitig mit, ob und wie lange du Elternzeit nehmen willst.
- Halte Kontakt: Wenn du nach der Elternzeit an deinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren willst, halte auch während deiner Abwesenheit Kontakt zu deinen Kollegen am Arbeitsplatz. Sorg vor allem dafür, dass du fachlich auf dem Laufenden bleibst.
- Beachte die Antragsfristen: Stelle rechtzeitig deine Anträge für Mutterschaftsgeld (möglichst vor der Entbindung) und Elterngeld (kann erst nach der Geburt beantragt werden). Wenn du auf Arbeitslosengeld angewiesen bist, dann achte auch hier auf die Einhaltung der Fristen.
- Tausche dich gerne mit anderen Müttern und Vätern aus: Vielleicht könnt ihr sogar eine private Kinderbetreuung organisieren oder Kinderkleidung tauschen. Verlasse dich dennoch immer auf deinen eigenen Instinkt und höre im Zweifel lieber auf Fachleute, statt dir Angst einreden zu lassen.
- Schöpfe die Zeit voll aus: Freue dich auf die aufregende Zeit mit deiner Familie und genießt euer Glück.
Zurück ins Berufsleben: Monster zeigt dir, wie das gelingt!
Das Thema Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit ist für dich geklärt, aber du bist dir noch nicht sicher, ob du nach der Geburt deines Kindes überhaupt in deinem bisherigen Job weiterarbeiten kannst und möchtest? Schließlich ist (wie oben bereits angesprochen) nicht jede Position mit dem Großziehen eines Kindes vereinbar. Keine Sorge: Bei uns findest du jede Menge Stellen, die eine Alternative sein könnten. Melde dich einfach kostenlos bei Monster an und erhalte Jobs per E-Mail sowie weitere Tipps rund um die Themen Bewerbungen, Jobs und Karriere!