Haftung bei Schäden am Arbeitsplatz: Wer zahlt was?

von Christiane Toedt

Disclaimer: Der Inhalt dieses Artikels gilt allein der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Klirr! Peng! Klack! Was im Comic für Gelächter sorgt, kann sich am Arbeitsplatz schnell als Dilemma entpuppen. Denn wer kennt schon die rechtlichen Bestimmungen, wenn bei der Arbeit etwas zu Bruch geht? Wer übernimmt beispielweise die Haftung bei Schäden am Arbeitsplatz? Wann sind Arbeitnehmende in der Pflicht – und wann Arbeitgebende? All das erfährst du in diesem Artikel.

Wer trägt die Haftung bei Schäden am Arbeitsplatz?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss auch die Verantwortung für diesen übernehmen. Das schließt auch Arbeitnehmer:innen mit ein – allerdings mit Einschränkungen. Ob Mitarbeiter:innen die Kosten von Schäden tragen müssen, die während der Arbeitszeit verursacht wurden, richtet sich nach den so genannten „Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung“. Diese können weder durch individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag noch durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge geändert oder ausgeschlossen werden. Sie unterscheiden sich wie folgt:

  • Leichte Fahrlässigkeit
  • Mittlere Fahrlässigkeit
  • Grobe Fahrlässigkeit

Leichte Fahrlässigkeit

Ob Arbeitnehmer:innen persönlich & für einen Schaden am Arbeitsplatz aufkommen, wird danach entschieden, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Oftmals haftet ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin nicht für leichte Fahrlässigkeit. Inbegriffen sind hier unabsichtliche, nicht schwerwiegende Nachlässigkeiten, die im Berufsalltag passieren können.

Beispiele:

  • Dir kippt im Büro die Kaffeetasse um und du beschädigst dabei versehentlich Arbeitspapiere.
  • An der Kasse scannst du eine Packung Eier und diese geht dabei zu Bruch.
  • Du stößt beim Griff an die Schreibtischlampe deinen Laptop vom Tisch.

In diesen Fällen liegt in der Regel nur eine geringe Sorgfaltspflichtverletzung vor, für die du als Arbeitnehmer:in nicht haftest. In diesen Fällen übernimmt das Unternehmen die entstandenen Kosten, wenn nicht eine Versicherung dafür aufkommt. Das wird im Einzelnen geprüft.

Mittlere Fahrlässigkeit

Die nächste Stufe ist die mittlere Fahrlässigkeit. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer haben sich in diesem Fall falsch verhalten, jedoch nicht grob fahrlässig gehandelt. Dennoch hätten die Schäden durch Vorsichtsmaßnahmen sowie eine höhere Achtsamkeit verhindert werden können. In diesem Fall teilst du dir mit dem Unternehmen, bei dem du angestellt bist, den Sachschaden. Der jeweilige Anteil für die Haftung bei Schäden am Arbeitsplatz hängt dann wiederum vom Einzelfall ab.

Ein paar Beispiele:

  • Du verwendest ein teures Gerät, obwohl es für das bereitgestellte Material nicht geeignet ist.
  • Bei der Fahrt mit dem Dienstwagen gerätst du in einen Unfall.
  • Während eines Plauderstündchens mit Kolleg:innen produzierst du am Band zu viel Ausschuss.

Grobe Fahrlässigkeit

Handeln Arbeitnehmende grob fahrlässig, dann haften sie in der Regel in voller Höhe. Das ist der Fall, wenn sie Kontrollmaßnahmen ignorieren oder vorsätzlich regelwidrig handeln und dabei etwas kaputt geht. Nur bei besonderen Umständen haben Gerichte die Möglichkeit, die Haftungshöhe zu reduzieren.

Hierzu kommt es, wenn die Kosten vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht getragen werden können, ohne beispielsweise Privatinsolvenz anmelden zu müssen – oder, wenn der entstandene Schaden weit über dem monatlichen Verdienst der Mitarbeiter:innen liegt.

Mögliche Schadensfälle:

  • Der Arbeitnehmer fährt mit einem Firmenwagen über eine rote Ampel und verursacht einen Unfall.
  • Aus Wut tritt eine:e Mitarbeiter:in die Tür des Dienstwagens kaputt.
  • Bei einer hitzigen Diskussion bricht die Tastatur eines Laptops durch einen Faustschlag.

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Weitere Faktoren: Wann haften Arbeitnehmer:innen?

Inwiefern Arbeitnehmende am Ende an der Haftung bei Schäden am Arbeitsplatz beteiligt werden, richtet sich auch nach dem Risiko, das eine Tätigkeit mit sich bringt. So ist die Chance, dass etwas auf einem Baustellengerüst geschieht höher als die Wahrscheinlichkeit eines Schadens am Büroschreibtisch. Das ist bei der Haftungsquote zu berücksichtigen.

Die Haftungsbeschränkung gilt allerdings nur für Mitarbeiter:innen mit einem festen Arbeitsvertrag. Freie Mitarbeitende, die im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags im Unternehmen sind, haften schon bei leicht fahrlässigem Fehlverhalten voll – sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Letztlich ist aber auch entscheidend, wie lange du bereits im Unternehmen tätig bist und ob in der Vergangenheit bereits etwas Vergleichbares vorgefallen ist.

Verursachen Arbeitnehmer:innen absichtlich oder wissentlich einen Schaden, agieren sie vorsätzlich. In dieser Situation müssen sie diesen in vollem Umfang ersetzen. Bei Personenschäden haften Arbeitnehmende jedoch im Regelfall nicht. In solchen Fällen greift nämlich die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ausnahme: Bei einer vorsätzlichen Tat zahlt die Versicherung nicht.

Wann ist ein Unternehmen mitschuldig?

Im Schadensfall berücksichtigen die Parteien verschiedene Faktoren, wie z.B. die Höhe des Schadens. Auch eine mögliche Mitschuld der Arbeitgeberseite wird bewertet. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn das Unternehmen keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.

Mitbedacht bei der Schuldfrage wird auch, wie gefährlich die Aufgaben der Arbeitnehmenden sind oder ob die Versicherung einen Teil übernimmt. Hat das Unternehmen an einer Versicherung aus Kostengründen gespart, muss dies bei der Haftungsbemessung der Arbeitnehmenden berücksichtigt werden und führt unter Umständen zu geringeren Entschädigungszahlungen.

Die Haftung bei Schäden am Arbeitsplatz müssen Arbeitnehmer:innen nur teilweise oder gar nicht übernehmen, wenn dem Unternehmen eine Mitschuld anzulasten ist. Dies tritt ein, wenn:

  • Arbeitnehmenden beispielsweise ein defektes Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt wird.
  • Ein Schaden aufgrund schlechter Organisation entstanden ist.
  • Mitarbeiter:innen nicht auf ihre Qualifikationen hin überprüft wurden.
  • Maschinen nicht gewartet sind.
  • Oder zu wenig Personal eingesetzt wird, um eine fehlerfreie Arbeit zu gewährleisten.

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