Keine Übernahme nach Ausbildung! Was mache ich jetzt?

Du bist am Ende deiner Ausbildung angekommen. Eigentlich ein Grund zum Freuen, denn du hast die Ausbildungszeit gemeistert. Doch gerade bist du aus dem Gespräch mit den Ausbildungsverantwortlichen gekommen – mit einer Absage: „Leider haben wir nach der Ausbildung keine passende Position für Sie frei und können Sie daher nicht übernehmen.“

Damit hast du nicht gerechnet und stehst nun erstmal unter Schock. Keine Übernahme nach Ausbildung? Das musst du natürlich erst einmal verdauen. Zu gern hättest du im Betrieb angefangen. Nun heißt es jedoch: Keine Panik! Denn jetzt solltest du einen kühlen Kopf bewahren und schnell aktiv werden. Wir verraten dir Gründe, warum Unternehmen in manchen Fällen keine Übernahme der Auszubildenden in Erwägung ziehen, was es in diesen Fällen zu beachten gibt und was du nun in die Wege leiten solltest.

Keine Übernahme nach Ausbildung: Mögliche Gründe

Im Regelfall werden Auszubildende nach der Ausbildung im Betrieb übernommen. Leider gibt es dafür jedoch keine Garantie. Das Risiko einer Nichtübernahme bleibt demnach bis zum Ende der Lehre bestehen. Es gilt: Jede Ausbildung wird von einem Vertrag begleitet. Dieser legt zunächst fest, dass es sich bei einer Ausbildung um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis handelt. Das heißt, dass nach Ausbildungsende kein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung besteht – es sei denn, dies wurde durch einen Tarifvertrag oder betriebliche Vereinbarungen vorher festgelegt.

Wenn dein Ausbildungsverhältnis endet, hast du andernfalls keinen Anspruch auf eine Übernahme. Die Entscheidung, ob eine Weiterbeschäftigung infrage kommt oder nicht, liegt bei deinem Ausbildungsbetrieb. Falls nicht, bedeutet das Ende des Ausbildungsvertrages gleichzeitig das Aus für die Zusammenarbeit. Doch was sind Gründe, die dazu führen, dass die geplante Übernahme abgesagt wird?

Zunächst einmal gibt es häufig die Situation, dass sich die Auszubildenden selbst nicht rechtzeitig um die Übernahme kümmern. Von Seite der Arbeitgeber:innen können wiederum die erbrachten Leistungen nicht überzeugt haben. Das gilt für die schulischen Leistungen oder die Performance im Job innerhalb des Unternehmens. Manchmal hapert es auch an beiden Enden. Außerdem können folgende Gründe dazu führen, dass es keine Übernahme nach der Ausbildung gibt:

  • Wirtschaftliche Faktoren
  • Umstrukturierungen
  • Teamzusammensetzung

Es kann vorkommen, dass es sich der Betrieb nicht leisten kann, alle Azubis zu übernehmen. Eine Kündigungswelle, eine Rezession und rote Zahlen können dazu führen, dass einst geplante Neuzugänge im Unternehmen überdacht werden müssen. Es kann auch sein, dass das Unternehmen umstrukturieren muss und in diesem Zusammenhang Abteilungen abgebaut oder Teams zusammengelegt werden.

Dann kann unter Umständen eine Position wegfallen, die für den Auszubildenden oder die Auszubildende gedacht war. Außerdem ist es auch möglich, dass der Azubi oder die Azubine schlicht menschlich nicht ins Team passt. So oder so: Der Übergang von der Lehre in den Job kann so zu einer echten Challenge werden.

Keine Übernahme nach Ausbildung: Was nun zu tun ist

Zunächst kann es sich lohnen, das Gespräch mit deinen Ausbilder:innen zu suchen. Je nach Unternehmensgröße kannst du ein Mitglied des Personalrats oder eine Ausbildungsvertretung mitnehmen. In einem klärenden Gespräch kannst du dir die Gründe anhören, warum du zukünftig kein Teil des Unternehmens mehr sein sollst. Frühere gute Beurteilungen solltest du dir spätestens jetzt – am besten aber schon während der Ausbildung – schriftlich geben lassen. Sie dienen einerseits als Argumentationsgrundlage und andererseits kannst du diese in künftigen Bewerbungen gut verwenden. Da gilt auch für dein Zeugnis bzw. Empfehlungsschreiben.

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Du solltest außerdem bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Dieses Recht steht dir zu. Kümmerst du dich frühzeitig, sicherst du dir deinen Anspruch für den Fall, dass es mit dem ersten Job nicht nahtlos klappt. Es lohnt sich, hier frühzeitig Informationen einzuholen und sich bereits vor Ende der Ausbildungszeit arbeitslos zu melden.

Anschließend solltest du auf Jobsuche gehen und so am besten Lücken im Lebenslauf vermeiden. Je früher du weißt, dass du nicht übernommen wirst, desto mehr Zeit hast du für Bewerbungen. Du kannst dich ab einem halben Jahr vor Ausbildungsende bei deinen Arbeitgeber:innen melden und die eventuelle Übernahme ansprechen. Der Betrieb ist von sich aus nämlich nicht verpflichtet, den Azubi zu informieren, ob er übernommen wird oder nicht.

Der Lebenslauf und das Vorstellungsgespräch

Die Ausbildungssituation lässt dich zögern, dich um deinen nächsten Job zu bewerben? Für viele Menschen ist der ganze Prozess um Bewerbungen und besonders Vorstellungsgespräche mit Unbehagen verbunden. Besonders, wenn es Umstände gibt, die sie negativ im Vergleich zu Mitbewerbenden dastehen lassen könnten. Mit der Monster Masterclass: „Keine Panik vor der Bewerbung! Wie du deine Bewerbungsangst überwindest und selbstbewusst durchstartest“ wollen wir dir die Angst vor Bewerbungen nehmen und dir zeigen, wie du am besten mit ihnen umgehen kannst.

Wir empfehlen dir darüber hinaus, von Beginn an ehrlich zu sein und keine Facts deines Werdegangs zu verheimlichen. Oftmals kommen diese am Ende raus und du dann ist die Chance auf den Job leider weg. Auch Lügen im Vorstellungsgespräch solltest du vermeiden. Sei trotz Dämpfer am Ende der Ausbildungszeit selbstbewusst und zeige, was deine Stärken sind.

Wie du sofort Motivation für deinen Bewerbungsstart findest, zeigen wir dir deshalb in der Monster Karriereberatung. Dort findest du unter anderem 15 Tipps für deinen perfekten CV, mit denen du gut für deine erste Bewerbung nach der Ausbildung aufgestellt bist. Monster wünscht dir viel Erfolg!

Was muss ich noch beachten?

Weißt du von deiner Nichtübernahme und bekommst während der Ausbildung eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, kannst du dich dafür am Arbeitsplatz freistellen lassen. Das kannst du schriftlich beantragen. Nach § 629 des Bundesgesetzbuches muss der Ausbildungsbetrieb dich dann für die Zeit des Auswahlprozesses entbehren und dennoch dein Gehalt weiterzahlen.

Du kannst deine Ausbildung auch selbst abbrechen, wenn du merkst, dass der Betrieb nichts für dich ist. Kläre in diesem Fall, was nach dem Abbruch passiert und beachte gesetzliche Vorgaben und Fristen. Ziehe hier deinen Ausbildungsvertrag als Richtlinie hinzu. Innerhalb der Probezeit kannst du deine Ausbildung fristlos abbrechen, ohne Gründe dafür nennen zu müssen. Nach der Probezeit musst du aber in jedem Fall die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Informiere auch deine Krankenkasse, damit du unter anderen Rahmenbedingungen weiter versichert wirst.

Die Unternehmenssuche

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