Kündigung schreiben: Wichtige Tipps und Vorlagen zum Beenden des Arbeitsverhältnisses
Unliebsame Änderungen im Unternehmen, Auseinandersetzungen mit Kollegen, Perspektivlosigkeit oder ein unwiderstehliches Jobangebot – es gibt viele Gründe für den Wunsch eines Jobwechsels. Bevor es ans Kündigung schreiben geht, sollten die folgenden Faktoren bedacht werden: Ist eine Kündigung wirklich das Beste, oder gibt es auch eine andere Lösung? Wann ist der beste Zeitpunkt, um zu kündigen? An wen solltest du sie richten und in welcher Form? Welche Konsequenzen können sich daraus für dich ergeben?
Auch aus der entgegengesetzten Perspektive wollen wir das Thema Kündigung betrachten. Was passiert, wenn dir gekündigt wird? Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Und vor allem, welche Rechte hast du, wenn du die Kündigung als ungerechtfertigt empfindest? Antworten auf diese, viele weitere Fragen und Vorlagen zum Kündigung schreiben, findest du in diesem Artikel:
Es gibt viele Gründe, den Job kündigen zu wollen. Überlege dir, welche auf dich persönlich zutreffen:
- Mangelnde Wertschätzung: Dir fehlt die Anerkennung seitens deiner Vorgesetzten und Kollegen.
- Perspektivlosigkeit: Du kannst dich nicht mehr weiterentwickeln, da dein Arbeitgeber dir keine Fortbildungs- oder Aufstiegsmöglichkeiten bietet.
- >Stress: Der Leistungsdruck ist zu hoch und du möchtest wieder eine bessere Work-Life-Balance herstellen.
- Unterforderung: Dein Aufgabenbereich liegt unterhalb deiner Qualifikationen und du langweilst dich.
- Atmosphäre im Team: Die Chemie zwischen dir und deinen Mitarbeitern oder Vorgesetzten stimmt einfach nicht.
- Zu niedriger Lohn: Mit deiner Ausbildung und Erfahrung solltest du eigentlich deutlich mehr verdienen, als du bekommst.
- Neue Möglichkeiten: Du hast ein Jobangebot bekommen, das dir interessanter scheint als deine aktuelle Arbeit.
Bevor du mit dem Kündigung schreiben beginnst: Analysiere deine Beweggründe genau, bevor du eine Entscheidung triffst. Vielleicht lassen sie sich durch ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten oder einem internen Stellenwechsel aus der Welt schaffen? Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Wenn du dennoch fest entschlossen bist, den Job zu wechseln, solltest du nicht nur beim Kündigung schreiben einige grundlegende Regel beachten.
Passendes Timing und gute Umgangsformen beim Kündigung schreiben
Spielst du momentan lediglich mit dem Gedanken zu kündigen? Vorm Kündigung schreiben achte darauf, deine Absicht aus dem Unternehmen auszuscheiden nicht vorzeitig durchsickern zu lassen. Offen über Kündigungspläne zu sprechen, bei der Arbeit Stellenanzeigen zu lesen oder sogar CVs zu verschicken und mit Headhuntern zu telefonieren ist ein absolutes No-Go. Aber auch indirekte Anzeichen einer Wechselabsicht, z.B. wenn du in besonders feinen Outfits für Vorstellungsgespräche zur Arbeit kommst oder aus heiterem Himmel heraus ein Zwischenzeugnis anforderst, können negativ auffallen.
Nach dem Kündigung schreiben und einreichen, solltest du deine Vorgesetzten und Kollegen unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Das gibt dem Unternehmen genug Zeit, deinen Nachfolger zu finden und ihn im besten Fall noch von dir selbst einarbeiten zu lassen. Denn deine Arbeit für das jeweilige Unternehmen endet im Normalfall nicht sofort, nachdem du die Kündigung eingereicht hast. Die Ausnahme sind fristlose Kündigungen, die wir im Weiteren noch detailliert besprechen werden. Falls die Kündigungsfrist abläuft, bevor ein passender Ersatz gefunden wird, solltest du deine Unterlagen möglichst vollständig und übersichtlich gestalten, um eine reibungslose Übernahme zu gewährleisten sowie all deine Aufgaben vernünftig abschließen und bis zuletzt Engagement zeigen. Und zwar auch dann, wenn du mit deinem Arbeitgeber nicht zufrieden warst. Das stellt nicht nur deine Professionalität unter Beweis, sondern ist auch nur fair deinem Nachfolger gegenüber. Wenn du nach der Kündigung noch Urlaub übrig hast, solltest du diesen nutzen, um innerlich mit dem alten Job abzuschließen und dich auf die neuen Herausforderungen einzustellen.
Nach dem Kündigung schreiben: So sagst du es deinen Kollegen
Beim Kündigung schreiben gilt grundsätzlich: Erst wenn dein Vorgesetzter informiert ist, solltest du auch mit dem Team sprechen – und zwar persönlich. Das kann in der großen Runde in einem Meeting sein, wenn es sich um eine große Belegschaft handelt. Eine schöne Geste ist es, sich bei der Gelegenheit sowohl bei den Vorgesetzten, als auch beim Team für die Zusammenarbeit zu bedanken. Mit den engeren Kollegen, mit denen dich mehr als nur eine gute Zusammenarbeit verbindet, solltest du natürlich persönlich sprechen.
Entwickle mit deinen Kollegen nach der Kündigung eine Strategie für die Übergangszeit, bis du das Unternehmen verlässt. Zeige bis zum Schluss Engagement, Leistungsbereitschaft und Teamgeist. So hinterlässt du einen guten und professionellen Eindruck und zeigst dem Team, dass dir Zusammenarbeit und Kollegialität wirklich am Herzen liegen.
Verbindet dich mit manchen Kollegen mittlerweile eine Freundschaft, solltest du beim Kündigung schreiben folgendes beachten:
- Kollegen bleiben Freunde: Du würdest eine oder mehrere Personen des Teams als Freunde bezeichnen? Wunderbar! Allerdings macht das den Abschied für beide Seiten noch schwerer. Es kann sein, dass deine Kollegen nicht zwingend positiv, sondern auch verletzt reagieren. Hier ist es hilfreich, offen miteinander zu sprechen und festzuhalten, dass du nicht aus persönlichen Gründen gehst und dass dir eine bleibende Freundschaft etwas bedeutet.
- Sauber bleiben: Vermutlich redest du nach der Kündigung mit deinen Teammitgliedern privat und freundschaftlich über deine Gründe den Job zu wechseln.
Behalte dabei immer auf dem Schirm, dass deine Kollegen im Unternehmen bleiben. Jetzt deinen ganzen Frust vom Leder zu ziehen wäre zwar verständlich, ist aber gegenüber den Kollegen unfair, wenn nicht gar geringschätzend. Äußere lieber Verbesserungsvorschläge für das Unternehmen vor deinem Vorgesetzten
- Aufpassen – auch danach: Auch nach dem Kündigung schreiben und dem Verlassen des Unternehmens gibt es Verpflichtungen, die über das Arbeitsverhältnis hinaus bestehen, Stichwort Verschwiegenheit. Dr. Joseph Fesenmair, Partner der internationalen Anwaltskanzlei Bird&Bird erklärt: „Gerade, weil die Gefahr ausgespäht zu werden nicht nur außerhalb der eigenen Unternehmensmauern lauert, bieten sich entsprechende Geheimhaltungsklauseln (Non Disclosure Agreements, NDAs) an.“ Heißt nach dem Kündigung schreiben gilt: nicht mehr mit Ex-Kollegen über geheime Informationen sprechen, ansonsten droht im schlimmsten Fall eine Vertragsstrafe. Auch keine gute Idee nach dem Kündigung schreiben: über unbeliebte Kollegen herzuziehen, da sie ja jetzt aus deinem Dunstkreis verschwunden sind. Deine neuen Kollegen könnten Verbindungen zu deinem alten Arbeitsplatz haben, die dir noch nicht bekannt sind. Ein guter Einstand sieht anders aus!
Arbeitszeugnis: Feedback einholen und geben
Nach dem Kündigung schreiben, hast du rechtlich gesehen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diesen solltest du auch geltend machen, selbst wenn du für deine neue Stelle bereits einen Vertrag unterschrieben hast. Dabei kann es sich um eine standardisierte Arbeitsbescheinigung oder ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis mit detaillierter Aufgabenbeschreibung und Leistungsbewertung handeln. Wenn du die Möglichkeit hast den Inhalt zu beeinflussen oder sogar selbst zu verfassen, solltest du diese nutzen, um dich auf eine möglichst positive Art und Weise darzustellen. Lasse dich dabei am besten von jemandem beraten, der Erfahrung im HR-Bereich hat, damit du die richtigen Formulierungen verwendest.
Andererseits wirst du auch deinem Arbeitgeber indirekt ein „Zeugnis“ ausstellen müssen, denn fast jeder wird erfahren wollen, was deine Beweggründe waren für die Kündigung. Schreiben bzw. antworten solltest du niemals negativ. Fokussiere dich ausschließlich auf deine neue Stelle und die Möglichkeiten, die sie dir bietet. Wenn du noch keine in Aussicht hast, kommt die Erklärung, dass du auf der Suche nach neuen Herausforderungen bist oder dich beruflich umorientieren möchtest, immer gut an.
Als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung schreiben
Darf ich als Arbeitnehmer auch eine fristlose Kündigung schreiben? Ja, allerdings greift dieses Recht nur unter besonderen Umständen, die wir für dich unter die Lupe genommen haben:
- Gefährdung der Gesundheit, die ärztlich festgestellt werden muss.
- Nötigung zu strafbaren Handlungen, wenn dein Arbeitgeber von dir verlangt, etwas zu tun, womit du das geltende Gesetz verletzen und dich strafbar machen würdest.
- Gewalt gegenüber Arbeitnehmer, entweder körperlich oder psychisch (z. B. in Form von Mobbing).
- Ausbleiben des Lohns, allerdings erst wenn dein Lohn seit mehr als 2,5 Monaten nicht mehr ausgezahlt wurde und dein Vorgesetzte auf eine Mahnung deinerseits nicht mit einer entsprechenden Zahlung reagiert.
Da die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer eher ein Ausnahmefall ist, liegt die Beweispflicht bei dir. Um Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, solltest du also den Kündigungsgrund so gut wie möglich dokumentiert haben: schriftliches ärztliches Attest, Mails mit Drohungen oder Anstiftungen zu strafbaren Taten, Kontoauszüge, auf denen das Ausbleiben der Lohnzahlungen zu sehen ist. Kannst du deine Krankheit oder das Verschulden des Arbeitgebers nicht nachweisen, ist eine fristlose Kündigung normalerweise nicht möglich.
Zudem muss diese Art von Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Bekanntwerden des Kündigungsgrundes eingereicht werden. Die Entscheidung muss in diesem Fall also besonders schnell getroffen werden.
Kündigung schreiben: An wen und wie muss die Kündigung überreicht werden?
Nach dem Kündigung schreiben muss bei der Übergabe auf einige Regeln geachtet werden. Laut Paragraf 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Schriftform, um rechtskräftig zu sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die elektronische Form ausgeschlossen ist. Bedeutet: Kündigungen, die per E-Mail, Fax oder SMS eingereicht werden, sind nicht rechtlich wirksam. Beachte also, dass du unbedingt ein von Hand unterschriebenes Dokument abgeben musst. Auch elektronische Signaturen finden hier aus juristischer Sicht keine Anwendung. Ob das fertige Schreiben anschließend persönlich oder per Post an die zuständige Abteilung zugestellt wird, ist nicht von Bedeutung.
Wir empfehlen, das Kündigungsschreiben eigenhändig bei dem zuständigen Mitarbeiter abzugeben – auch wenn es dir vielleicht unangenehm ist. Bei dieser Gelegenheit solltest du dir den Eingang der Kündigung bestätigen lassen. Das Datum könnte nämlich für die gesetzliche Kündigungsfrist und somit für den Antritt deiner neuen Stelle ausschlaggebend sein.
Selbst Kündigung schreiben: Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wenn du nicht unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine neue Stelle antrittst, steht dir für die Dauer der Erwerbslosigkeit das sogenannte Arbeitslosengeld I oder II zu. Bei Eigenkündigung gelten jedoch besondere Regelungen. Für die sogenannte Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, die in der Regel 12 Wochen beträgt, hast du in diesem Fall keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, und auch danach könnten die Leistungen unter Umständen gekürzt werden.
Bei besonders triftigen Kündigungsgründen, wie einem der oben genannten Gründe für die fristlose Kündigung, muss diese Regel jedoch nicht greifen. Um deine individuelle Situation einzuschätzen, solltest du dich von einem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder von dem Anwalt deines Vertrauens beraten lassen.
Kündigung schreiben: Vorlagen und Muster
Eine Kündigung schreiben kann sich schnell als große Herausforderung entpuppen, denn der Inhalt kann je nach Stelle, Unternehmen und Dienstalter stark variieren. Deshalb haben wir bei Monster unterschiedliche Vorlagen zum Kündigung schreiben erstellt, um jede mögliche berufliche Situation widerzuspiegeln:
- Förmliche Kündigung schreiben: In deinem Job läuft es nicht so, wie du es dir vorgestellt hast, du fühlst dich unwohl und möchtest einfach nur möglichst schnell weg? Nutze am besten unsere förmliche Kündigungsvorlage, die sich nur auf die nötigsten Inhalte beschränkt. Sie eignet sich auch für die Kündigung von Minijobs.
- Standard-Kündigung schreiben: Du arbeitest in einem eher kleinen Unternehmen, in dem deine Kündigung direkt an den Vorgesetzten geht? Oder gibt es andere Gründe, aus denen du deinem Arbeitgeber deine Beweggründe nicht zu detailliert schildern möchtest? Dann nutze die Standard-Kündigungsvorlage. Sie ist nicht sehr ausführlich, aber auch nicht zu knapp und hinterlässt einen positiven letzten Eindruck.
- Detaillierte Kündigung schreiben: Du bist schon lange im Unternehmen? Du hast dich bisher wohlgefühlt und die Entscheidung zu gehen, ist dir nicht leicht gefallen? Nutze die detaillierte Kündigungsvorlage, die dir die Möglichkeit gibt, dich für die guten Zeiten zu bedanken und deinem Arbeitgeber schriftlich Feedback zu geben.
- Vorlage für verkürzte Kündigungsfristen: Dein neuer Arbeitgeber möchte, dass du so schnell wie möglich anfängst? Nutze unsere Vorlage für verkürzte Kündigungsfristen. Jedoch ist die Verkürzung nur dann möglich, wenn es dein aktueller Arbeitsvertrag ausdrücklich erlaubt.
- Vorlage für verlängerte Kündigungsfristen: Du möchtest gehen, hast aber noch keine neue Stelle in Aussicht? Oder ist es dir wichtig, deinen Nachfolger möglichst gut einzuarbeiten? Dann bediene dich der Vorlage für verlängerte Kündigungsfristen. Hier hängt es von der Kulanz deines Arbeitgebers ab, ob er der Verlängerung zustimmt. Doch in den meisten Fällen, wird man sich freuen, dich über die gesetzliche Kündigungsfrist hinaus im Unternehmen behalten zu dürfen.
- Für den Ruhestand Kündigung schreiben: Du hast in deinem Leben genug gearbeitet und möchtest deine wohlverdiente Rente genießen? Auch für dich haben wir eine Lösung parat: die Kündigungsvorlage für den Ruhestand.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Im Arbeitsrecht werden fünf Gründe genannt, die eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen:
- mangelnde Leistungsfähigkeit
- grobes Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße des Arbeitnehmers
- Personalabbau beim Arbeitgeber
- „sonstige Gründe“ (z. B. wenn der Arbeitnehmer es ablehnt, ein bestimmtes Gerät zu bedienen oder mit einem bestimmten Kollegen zusammenzuarbeiten)
Im Normalfall spricht man von einer ordentlichen Kündigung, deren Regeln im jeweiligen Arbeitsvertrag sowie im Arbeitsrecht verankert sind.
Dazu gehört, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer zuerst zu verwarnen und ihm eine Chance zu geben, das unerwünschte Verhalten zu ändern. Erst wenn alle unternommenen Lösungsversuche gescheitert sind, darf er den Arbeitnehmer entlassen, muss diesem jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist gewähren. In dieser Zeit bezieht der Gekündigte sein übliches Gehalt und hat gleichzeitig die Gelegenheit sich nach einer neuen Anstellung umzusehen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers möglich, beispielsweise bei Diebstahl am Arbeitsplatz oder anderen Gesetzesverstößen.
Ungerechtfertigte Kündigung: Was tun?
Eine Kündigung ist nicht immer fair und auch nicht immer rechtmäßig. Sobald du deine Probezeit bestanden hast, fällst du unter Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Wenn du überzeugt bist, dass kein triftiger Grund für deine Entlassung vorlag, oder das Unternehmen bei deiner Entlassung die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten hat, kannst du eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Die Beweispflicht liegt in diesem Fall beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass er einen triftigen Grund für deine Entlassung hatte, dir die gesetzliche Kündigungsfrist gewährt und sämtliche Vorschriften des KSchG eingehalten hat. Allerdings ist es von Vorteil, wenn du deinerseits Belege für das Fehlverhalten deines Arbeitgebers im Kündigungsverfahren hast. Zudem ist es sinnvoll, dich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, bevor du die Klage einreichst.
Wann steht dir eine Abfindung zu?
In einer Zeit, in der wir immer häufiger über millionenschwere Abfindungen bei großen internationalen Konzernen lesen, hegen viele die Überzeugung, dass sie im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber ebenfalls gebührend entschädigt werden. Allerdings ist eine Abfindung grundsätzlich nur bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber, z.B. im Fall von Personalabbau, möglich. Denkbar sind Abfindungsansprüche beispielsweise in sogenannten „Sozialplänen“. Das sind Vereinbarungen von Betriebsrat und Unternehmensleitung über die wirtschaftlichen Folgen einer Personalmaßnahme. Wenn beispielsweise viele Mitarbeiter gehen müssen, weil es dem Betrieb schlecht geht, können die Betriebspartner solche Abfindungen vereinbaren, müssen sie aber nicht. Außerdem gibt es viele Betriebe, in denen es keinen Betriebsrat gibt.
In seltenen Fällen wird eine Abfindung vereinbart, um den entlassenen Arbeitnehmer davon abzuhalten, gegen die Kündigung zu klagen. Dies wird häufig als „1a-Kündigung“ bezeichnet, da die entsprechende rechtliche Grundlage im Paragraf 1a KSchG enthalten ist. Solche „Deals“ gehen Unternehmen aber nur dann ein, wenn der ehemalige Mitarbeiter ausreichende Gründe für eine Kündigungsschutzklage hat.
Die Höhe der Abfindung ist sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren wie Dienstalter, Position im Unternehmen und bisheriges Jahresgehalt ab. Manche Arbeitnehmer versuchen eine Erhöhung zu erzielen, indem sie dem Arbeitgeber drohen, Missstände im Unternehmen aufzudecken. Ein solches Vorgehen fällt jedoch je nach Schweregrad unter den Vorwurf der Nötigung oder sogar der Erpressung und ist somit strafbar. Der Betroffene kann damit sein Recht auf Abfindung vollständig verwirken.
Steht dir eine Abfindung zu, die du noch nicht erhalten hast? Leider kann diese ebenfalls unter Umständen verfallen. Beispielsweise wenn das Unternehmen noch vor der Auszahlung der festgelegten Summe Insolvenz anmeldet oder du dir innerhalb deiner gesetzlichen Kündigungsfrist etwas zuschulden kommen lässt, das deinen Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung veranlasst. Du hast in diesen Fällen zwar die Möglichkeit, die Abfindung einzuklagen, doch die Chancen hierfür stehen eher schlecht.
Wenn du bereits eine Abfindung erhalten hast, bedenke, dass darauf nach dem aktuellen Gesetzesstand Lohn- und Einkommenssteuer zu zahlen sind. Es müssen jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Ebenso hat die Abfindung keinen Einfluss auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II und wird auch nicht auf die Höhe der Leistung angerechnet.
Richtig kündigen: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Für den Fall, dass du selbst eine Kündigung schreiben möchtest, gelten grundsätzlich folgende Regeln:
- Überlege dir die Entscheidung gut – nach dem Kündigung schreiben und einreichen, gibt es kein Zurück mehr!
- Mache dir einen Plan, wie du deine Kollegen über deine Entscheidung informierst.
- Prüfe gegebenenfalls, inwiefern sich die Kündigung auf deinen Anspruch aufs Arbeitslosengeld auswirkt.
- Verkünde deine Absichten nicht, bevor du das Kündigungsschreiben tatsächlich eingereicht hast.
- Spreche nicht zu offen über deine Kündigungsgründe, bleibe diplomatisch.
- Nutze deine Kündigungsfrist, um alle noch offenen Angelegenheiten im Unternehmen abzuschließen.
- Optimal wäre es, wenn du beim Kündigung schreiben bereits einen neuen Job hast. Ist dies nicht der Fall, kannst du eine Verlängerung der Kündigungsfrist in Erwägung ziehen.
- Im Krankheitsfall oder bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitgebers hast du das Recht innerhalb von zwei Wochen fristlos zu kündigen. In solchen Fällen darfst du die Arbeit sofort niederlegen und hast keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen.
- Passe das Kündigungsschreiben stets deiner individuellen beruflichen Situation an.
- Vergiss nicht, ein Arbeitszeugnis einzufordern.
Bei einer Kündigung des Arbeitgebers solltest du hingegen Folgendes beachten:
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet dich vorab über eine drohende Kündigung zu informieren und dir die Möglichkeit zu geben, dieser entgegenzuwirken. Erst dann darf er dir eine ordentliche Kündigung überreichen.
- Bei einer ordentlichen Kündigung hast du Anspruch auf eine gesetzliche Kündigungsfrist, innerhalb der du dich nach einer neuen Stelle umsehen kannst.
- Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten deinerseits möglich.
- Sobald du die Probezeit bestanden hast, genießt du Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass du gegen deinen Arbeitgeber klagen kannst, falls du ungerechtfertigt entlassen wirst oder die vertraglichen und gesetzlichen Bedingungen deiner Kündigung verletzt werden.
- Du hast im Normalfall nur bei betriebsbedingter Kündigung Anspruch auf eine Abfindung.
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