Sexuelle Belästigung ist kein Berufsrisiko

Hier mal eine anzügliche Bemerkung und dort eine Hand, wo sie nicht sein sollte. Das gehört eben dazu. Was ist denn schon dabei? Auf diese Art bagatellisieren manche Kollegen, Kunden oder Chefs sexuell übergriffiges Verhalten. Eine aktuelle Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes befragte über 1.500 Personen aus unterschiedlichen Branchen nach ihren Erfahrungen am Arbeitsplatz. Das alarmierende Ergebnis: Jeder elfte Erwerbstätige hat in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld erlebt. Frauen trifft es fast doppelt so häufig wie Männer.

Als Vermittler zwischen Unternehmen und Jobsuchenden können wir diese Zahlen nicht einfach ignorieren. Daher stellen wir hier die zentralen Ergebnisse der Umfrage vor und geben gleichzeitig Tipps für Arbeitnehmer, wie sie sich in bedrängenden Situationen verhalten können. Denn, wer informiert ist, kann sich auch wehren. Auch Arbeitgeber sollten sich die Zeit für diesen Beitrag nehmen, denn sie sind für ihre Mitarbeiter und einen gesunden Arbeitsplatz verantwortlich.

Sexuelle Belästigung: Was bedeutet das, wo kommt es vor und wie sollte man damit umgehen?

Was vielen Arbeitnehmern möglicherweise nicht bewusst ist: Mit ‚sexueller Belästigung‘ sind nicht nur unangemessene Berührungen gemeint. Eine Belästigung findet bereits statt, wenn die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Das beinhaltet mitunter auch Anzüglichkeiten und zweideutige Sprüche oder Witze. Tatsächliche Angebote oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen sind natürlich erst recht belästigend. Laut Studie der Antidiskriminierungsstelle waren verbale Belästigungen und sexualisierte Kommentare mit 62 Prozent die häufigsten Belästigungen, gefolgt von Blicken und Gesten mit 44 Prozent. Ein gutes Viertel erfuhr aber auch unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen.

Guido Völkel, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Anwaltskanzlei Bird & Bird, erklärt: „Eine sexuelle Belästigung kann verschiedenste Gestalt annehmen. Dabei fängt die Benachteiligung nicht erst bei unerwünschten Berührungen, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen oder diffamierenden Äußerungen an. Auch ein nonverbales Verhalten, wie beispielsweise anzügliche Gesten, permanentes Anstarren oder das Zusenden pornographischer, sexueller Inhalte kann eine Belästigung darstellen. Bei den vielfältigen Verhaltensformen ist mitunter schwierig zu beurteilen, wann genau die Schwelle überschritten ist. Sobald die Ablehnung der Annäherungsversuche der belästigenden Person bekannt wird, das Verhalten aber dennoch nicht aufhört, handelt es sich jedenfalls um eine Grenzüberschreitung.“

Besonders stark betroffene Branchen

Gerade am Arbeitsplatz kommt es leider immer wieder zu Fällen von sexueller Belästigung. Die Studie hat auch einzelne Branchen unter die Lupe genommen und zeigt, welche besonders stark betroffen sind. Im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Handel, dem Verkehr, der Wasser- und Energieversorgung sowie in Erziehung und Unterricht scheinen sich demnach die Fälle zu häufen. In allen Branchen sind Männer die häufigsten Täter. Insgesamt 82 Prozent der Befragten gaben an ausschließlich oder überwiegend von männlichen Personen angegangen worden zu sein. Selbst 39 Prozent der Männer schlossen sich diesen Erfahrungsberichten an. Über die Hälfte der Vorfälle gingen von Kunden, Patienten und Klienten aus. Mit 43 Prozent liegen Kollegen auf dem zweiten Platz der belästigenden Personen. 19 Prozent hingegen waren Vorgesetzte oder andere höhergestellte Mitarbeiter.

Die Ergebnisse zeigen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu einem großen Teil von Menschen außerhalb des eigenen Unternehmens ausgeht und dementsprechend besonders Mitarbeiter in Dienstleistungsbranchen treffen. Aber: Nur, weil der Kunde König ist, heißt das natürlich noch lange nicht, dass jede Form von Verhalten toleriert werden muss. Kunden, Patienten und andere Personen, die eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, müssen sich ihren Dienstleistern gegenüber genauso respektvoll verhalten, wie sie es sich selbst auch wünschen. Gute Arbeitgeber haben daher ein Auge auf ihren Kundenstamm und sind auch bereit ein Auftragsverhältnis zu beenden, wenn ihre Mitarbeiter dadurch Schaden nehmen – unabhängig von möglichen finanziellen Konsequenzen.

Erniedrigung und Bedrohung haben am Arbeitsplatz nichts verloren

Arbeitgeber sollten ihre Rolle als Mentoren und Vertreter ihrer Mitarbeiter aber nicht nur aus rein altruistischen und sozialen Gesichtspunkten heraus ernst nehmen – obwohl das als Grund eigentlich ausreicht. Zusätzlich kann es jedoch auch geschäftsschädigend sein, die Sorgen oder den Druck zu ignorieren, der durch eine schlechte Atmosphäre durch übergriffige Kollegen, Kunden oder Patienten entsteht.

Auch hier spricht die Studie klare Worte: Betroffene von sexueller Belästigung sind deutlich unzufriedener an ihrem Arbeitsplatz, häufiger krank und empfinden die Beziehung zu ihren Vorgesetzten als nicht besonders gut. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Arbeitsergebnisse leiden können und die Fluktuation im Unternehmen wesentlich höher ausfallen kann, als bei einer harmonischen Atmosphäre mit zufriedenen Mitarbeitern und Kollegen. Vorfälle sollten daher ernst genommen und auf keinen Fall als „übertrieben“ oder Lappalie behandelt werden. Das gleiche gilt natürlich auch für die betroffenen Personen. Niemand hat es verdient mit beleidigenden Kommentaren, anzüglichen Gesten oder gar ungewolltem Körperkontakt belästigt zu werden. Daher gilt:

Beschwert euch!

Nur in vier von zehn Fällen schalteten Betroffene Drittpersonen wie Kollegen, Freunde oder auch professionelle Ansprechpartner ein. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, wie mangelnde Informationen, Angst vor einer öffentlichen Bloßstellung und möglichen negativen Folgen sowie der Versuch, das Problem selbst zu lösen. Letzteres ist auch sicherlich ein guter erster Schritt. Vielleicht hat noch niemand die belästigende Person auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht und sie ist sich der Wirkung gewisser Kommentare oder Witze einfach nicht bewusst? Den „Täter“ darauf anzusprechen und klarzustellen, dass seine Worte beleidigend sind und am Arbeitsplatz nichts verloren haben, kann manchmal schon ausreichen, um der ganzen Sache einen Riegel vorzuschieben.

Die Studie zeigt jedoch auch, dass gerade Praktikanten, junge Mitarbeiter und Beschäftigte in einem befristeten Arbeitsverhältnis diesen Schritt oftmals nicht wagen. Wenn die belästigende Person ein Vorgesetzter ist, verkompliziert sich die Situation für die Befragten zusätzlich. Die Angst, vor den Kollegen bloß gestellt zu werden, den Job und vielleicht sogar den Ruf zu verlieren, wiegt schwer. Das ist ein untragbarer Zustand! Selbstverständlich sollten sich die Täter diese Sorgen machen müssen und nicht deren Opfer. Doch Tiefeninterviews innerhalb der Studie ergaben, dass Vorgesetzte und Kollegen sexuelle Belästigung gerne bagatellisieren und ignorieren.

Dieser Teufelskreis lässt sich nur durchbrechen, wenn Betroffene sich Rückhalt von Drittpersonen holen und die Situation weder einfach zur Seite schieben noch versuchen, sie vollkommen alleine zu regeln. Der Vorteil ist: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet zu handeln. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt: „Sexuelle Belästigungen können für die Betroffenen langfristige Gesundheitsschäden erzeugen und den Betriebsfrieden in erheblicher Weise beeinträchtigen. Deshalb gilt: Betroffene müssen aktiv gegen Belästigungen vorgehen. Auf keinen Fall dürfen solche Verhaltensweisen als unvermeidbares Übel hingenommen werden.“

Die Pflichten der Arbeitgeber

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen, egal ob wegen der Hautfarbe, der Religion oder des Alters. Paragraph 12 dieses Gesetzes gilt dabei der Prävention. Der Arbeitgeber muss Schutzmaßnahmen für potentiell Benachteiligte, in diesem Fall meistens Frauen, ergreifen. Das könnte beispielsweise eine gute Beleuchtung auf betrieblichen Parkplätzen sein oder der Abschluss von Dienstvereinbarungen zum diskriminierungsfreien Umgang unter Beschäftigten. In diesem Zusammenhang sind auch Schulungen der Mitarbeiter über eine Null-Toleranz-Politik bei Belästigungen ein wichtiger Bestandteil. Indem Arbeitgeber nicht erwünschtes Verhalten aktiv ansprechen und Mitarbeiter über Grenzen informieren, lassen sich bereits im Vorfeld einige Probleme erfolgreich aus dem Weg räumen.

Nach Paragraph 13 dieses Gesetztes haben Arbeitnehmer außerdem das Recht, sich bei zuständigen Stellen innerhalb des eigenen Betriebs zu beschweren, wenn sie diskriminierend behandelt werden. Dafür muss es natürlich eine Beschwerdestelle geben, die der Arbeitgeber einrichten muss. Nachteile dürfen durch die Beschwerde für das Opfer nicht entstehen, also auch keine Kündigung oder Abmahnung. Wenn Beschwerden bekannt werden, muss der Arbeitgeber diese prüfen und entsprechend handeln. Sollte der Arbeitgeber jedoch keine Maßnahmen ergreifen, um die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu unterbinden, können Arbeitnehmer zu ihrem eigenen Schutz die Tätigkeit einstellen, ohne dabei auf ihr Gehalt verzichten zu müssen.

Hier gilt allerdings: Erst reden, dann gehen. Einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, ist keine Option. Zuerst müssen Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten über die Belästigung informieren und ihnen die Chance geben, zu handeln. Dafür können sie auch Gleichstellungsbeauftragte hinzuziehen. Schriftliche Nachweise über Belästigungen wie E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten, sollten belästigte Mitarbeiter unbedingt aufheben. Sollte es keine geben, eignen sich eigene Notizen über die jeweiligen Situationen. Wann war der Vorfall? Was genau ist passiert? Wer war anwesend? So lassen sich Beschwerden gut untermauern und sogar beweisen. Je nach Schwere der Belästigungen sind unterschiedliche Maßnahmen möglich, von der Ermahnung über die Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Soweit, so gut. Was aber, wenn der Vorgesetzte selbst belästigend wird? Die Studie ergab schließlich, dass es für viele Menschen sehr schwer ist, um Hilfe zu bitten. Das verstärkt sich noch, wenn der Druck von innen kommt und der Chef als Ansprechpartner wegfällt. In diesem Fall können außenstehende Personen helfen.

Ansprechpartner außerhalb des eigenen Unternehmens

Neben Freunden, anderen Kollegen und der Familie gibt es öffentliche Stellen, bei der sich Betroffene über verschiedene Möglichkeiten, Belästigungen entgegenzutreten, beraten lassen können:

Hilfetelefon des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

www.hilfetelefon.de

Telefon: 08000-116 016 (Erreichbarkeit rund um die Uhr, auch am Wochenende und Feiertagen)

Der Anruf ist kostenlos. Alternativ ist eine Beratung über den Online Chat oder per E-Mail auf der Website möglich.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

www.antidiskriminierungsstelle.de

Juristen beraten zu Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und Rechtsansprüchen

Telefon: 030-18 555-18 55

Juristische Erstberatung: Montag 13 – 15 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr

Beratung auch über das Kontaktformular auf der Website und in Gebärdensprache

Für die einzelnen Bundesländer gibt es zudem Frauennotrufe, die ebenfalls zu sexueller Belästigung Beratung und Hilfe leisten. Beispielsweise unter

www.frauennotrufe-hessen.de oder

www.frauennotruf-hamburg.de