Wie du erkennst, dass dein Job in Gefahr ist – und was du tun kannst

Eine Kündigung kommt selten aus heiterem Himmel. Schon allein der in Deutschland geltende Kündigungsschutz sorgt dafür, dass dir nicht einfach so gekündigt werden kann. In der Regel stehst du also nicht von heute auf morgen ohne Arbeit da. Selbst eine fristlose Kündigung müssen Arbeitsgebende stichhaltig begründen können.
Meistens gibt es bereits im Vorfeld Anzeichen dafür, dass dein Job in Gefahr ist. In diesem Artikel zeigen wir dir auf, wie du solche Vorboten erkennen kannst. Außerdem gehen wir auf die häufig gestellte Frage ein: „Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?“
Woran erkenne ich, dass eventuell mein Job in Gefahr ist?
Es gibt zwei wesentliche Hintergründe, warum dein Arbeitsplatz in der Schwebe sein kann: Betriebliche Gründe und Arbeitsleistung. Lass dich weder vom einen noch vom anderen entmutigen. Auf der einen Seite brauchst du betriebliche Gründe nicht persönlich nehmen. Und auf der anderen Seite hast du bei Kritik an deiner Arbeitsleistung die Chance, daran zu arbeiten, und kannst so eine tatsächliche Kündigung abwenden. Im Folgenden gehen wir auf einige konkrete Situationen und Anzeichen ein, die oft darauf hindeuten, dass der Job in Gefahr ist.
1. Unternehmensveränderungen
Befindet sich deine Firma in einer kritischen wirtschaftlichen Lage mit aus der Balance geratenen Key-Performance-Indikatoren, kann dies letztlich in betriebsbedingten Kündigungen münden. Gründe dafür sind beispielsweise Rationalisierungsmaßnahmen, Umsatzeinbußen und Stilllegung des Unternehmens. Auch eine Unternehmensfusion kann zu Personalabbau führen.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung hast du allerdings gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung (1a KSchG). Wenn du also tatsächlich aus betrieblichen Gründen gekündigt wirst, federt eine Abfindungszahlung den Verlust des Arbeitsplatzes ab. Dadurch hast du etwas mehr Spielraum bei der Suche nach einem Anschlussjob.
2. Ungünstige Bewertung und Mitarbeitergespräche
Häufen sich ungute Bewertungen deiner Arbeitsleistung oder ernsthafte Mitarbeitergespräche, ist dies nicht selten ein Anzeichen dafür, dass dein Job in Gefahr ist. Der Vorteil daran ist, dass du nun recht genau weißt, was dein:e Vorgesetzte:r kritisiert. Du kannst also Fehlermanagement betreiben und an der Verbesserung deiner Job Performance arbeiten. So hast du die Chance, das Ruder herumzureißen.
3. Meetings ohne dich
Wenn du irgendwann nicht mehr zu Besprechungen eingeladen wirst, kann dies bedeuten, dass dein Job in Gefahr ist. Selbst wenn du dich vielleicht freust, keine Meetings mehr absolvieren zu müssen, solltest du jedoch aufhorchen, ob es sich nicht um einen Vorboten des Jobverlusts handelt. Aber Vorsicht: Sei nicht zu voreilig. Suche am besten das Gespräch mit deinem Vorgesetzten, wenn dir die Situation komisch vorkommt und frage nach, warum du nicht mehr an einem Meeting teilnehmen sollst. Es können auch andere Gründe dafür verantwortlich sein.
4. Drastisch veränderte Aufgaben
Bekommst du plötzlich nur noch simple oder gar banale Aufgaben, kann dies auf eine drohende Kündigung hindeutet. Frei nach dem Motto: Er oder sie sollte keine wichtigen Projekte mehr übernehmen.
Oder du bekommst Projekte und Aufgaben, bei denen du nur scheitern kannst, weil sie objektiv betrachtet für eine Person, in ihrer Anzahl oder im vorgegebenen Zeitrahmen nicht zu bewältigen sind. Damit versuchen Vorgesetzte womöglich, vermeintliche Argumente für eine Kündigung zu sammeln.
5. Abgeschnittener Informationsfluss
Dir fällt auf, dass dich kaum noch Informationen über die Arbeit erreichen, beispielsweise über Meetings oder Kunden. Das kann vielleicht daran liegen, dass du dich nicht mehr im E-Mail-Verteiler befindest. Es kann also sein, dass dein:e Vorgesetzte:r mit einem solchen unterschwelligen Schritt dein Ausscheiden einläuten will.
6. Abmahnung
Erhältst du nach Fehlern oder durch Fehlverhalten eine Abmahnung, droht nicht sofort die Kündigung. Wenn du das kritisierte Verhalten anschließend jedoch nicht korrigierst, kann es dazu führen, dass dein Job in Gefahr gerät. Insofern solltest du eine Abmahnung ernst nehmen und vor allen Dingen als Chance sehen, um dich und deine Arbeitsleistung zu verbessern.
Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?
Der Chef oder die Chefin hat bereits mit dir gesprochen und dir die schriftliche Kündigung überreicht. Und jetzt? Zuerst einmal: Keine Panik! Erlaube dir unbedingt, die Kündigungsnachricht zu verdauen. Wenn möglich, kannst du auch zunächst einen Tag frei nehmen. Eine solche Verschnaufpause kann dir die nötige Klarheit und Übersicht bringen, um die nächsten Schritte zu gehen.
1. Arbeitsamt informieren
Wenn du auch erst einmal gar nicht weißt, was du nun unternehmen kannst oder sollst, kümmere dich am besten um das Offensichtliche: Melde dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend. Das geht online am einfachsten. Damit trägst du nicht zuletzt deiner Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung Rechnung. Dies muss mindestens drei Monate vor Vertragsende oder – bei kürzen Zeiträumen – innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung geschehen. Du stellst damit sicher, dass du – falls nötig – später ohne Sperre oder Verzögerung Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen kannst.
2. Arbeitszeugnis beantragen
Im Zuge der Kündigung hast du gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (§109 GewO, §630 BGB und §16 BBiG). Du solltest deinen Arbeitgebenden möglichst frühzeitig darum bitten, um Zeit für eventuelle Änderungen zu haben und dich schnell damit bewerben zu können.
3. Freistellung zur Stellensuche
Dir steht zu, dich nach der Kündigung für die Jobsuche vom Arbeitgebenden freistellen zu lassen (§629 BGB). Voraussetzung dafür ist eine unbefristete Arbeitsstelle. Stelle den jeweiligen Antrag dafür möglichst frühzeitig. Die Anzahl und Dauer der Freistellungen (z.B. für Vorstellungstermine oder Termine beim Arbeitsamt) ist im Gesetz nicht konkretisiert, hängt also letztlich vom Einzelfall ab.
Eine Freistellung ist nicht gleichbedeutend mit Resturlaub. Das heißt, dein:e Arbeitgebende:r darf nicht Urlaubstage dafür heranziehen. Wichtig ist jedoch, dass du nicht direkt nach Erhalt der Kündigung Urlaub nimmst und diesen im Nachhinein in eine Freistellung umwandeln lassen möchtest, um den Resturlaub für das Vertragsende aufzusparen. Das ist nur dann zulässig, wenn du bereits Urlaub eingereicht hattest und die Kündigung danach ausgesprochen wurde.
4. Lebenslauf aktualisieren
Der nächste Schritt ist, sich den Lebenslauf vorzunehmen. Die Wenigsten kümmern sich während eines Arbeitsverhältnisses darum, die eigenen Bewerbungsunterlagen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Daher: Bringe deinen Lebenslauf auf den neuesten Stand. Sowohl inhaltlich als auch, was das Design angeht.
Pflege unbedingt alle fehlenden beruflichen Stationen, neue Qualifikationen, Kenntnisse und Herausforderung ein. Schrecke auch nicht davor zurück, mittlerweile irrelevant gewordene Informationen zu entfernen. Mit mehr und mehr Berufserfahrung sind manche Aspekte für den weiteren Karriereweg nicht mehr ausschlaggebend, beispielsweise die Schulbildung.
5. Berufliche Aussichten überdenken
Eine Kündigung kann eine Chance bedeuten. Mit der Kündigungsfrist im Rücken kommt dein Berufsleben immerhin nicht von jetzt auf gleich zum Stillstand. In manchen Fällen kannst du auch auf eine Abfindung hoffen, die dir zusätzlichen Spielraum bei der Jobsuche ermöglichen kann. Insofern kannst du diese Zeit nutzen, um deinen bisherigen Werdegang zu betrachten und festzustellen, ob du noch immer auf dem richtigen Weg bist oder deinen Karriereweg neu ausrichten solltest.
6. Aktive Jobsuche
Nun geht es an die aktive Jobsuche. Wenn du nicht nur auf eigene Faust den Arbeitsmarkt abgrasen möchtest, kannst du deinen Lebenslauf auch bei Monster hochladen. Das hat den Vorteil, dass dieser von Personaler:innen und Recruiter:innen gefunden werden kann, du also mit deinen Qualifikationen die Aufmerksamkeit von potenziellen Arbeitgebenden erweckst.
Hast du in deinem bisherigen Job Kontakte geknüpft, kann es sich lohnen, diese auf mögliche freie Stellen hin abzuklopfen. Höre dich auch in deinem Freundes- und Bekanntenkreis um. Nicht selten bestehen unbesetzte Stellen in Unternehmen, die noch keine Stellenausschreibung veröffentlicht haben oder diese derzeit nur intern ausschreiben.
Ist dein Job in Gefahr? Monster hilft dir bei der Jobsuche
Hast du Sorge, dass dein Job in Gefahr ist? Ist dies für dich ein Grund, einen Jobwechsel in Betracht zu ziehen? Ist deine Antwort „Ja“, dann kannst du deine Jobsuche mit einem kostenlosen Jobprofil bei Monster starten. Damit kannst du dich aktiv auf Jobs bewerben und auch von Personalverantwortlichen angesprochen werden.