Eigenkündigung: Was du beachten solltest, wenn du selbst kündigen willst
Wenn der Job irgendwie nicht mehr richtig in dein Leben passt oder andere Ereignisse eine berufliche Veränderung erfordern, dann kann es an der Zeit sein, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Du solltest jedoch bei deinem Arbeitgebenden nicht blindlings die eigene Kündigung einreichen. Ein paar Vorbereitungen und Überlegungen sorgen dafür, dass diese Veränderung möglichst reibungslos über die Bühne geht.
Monster gibt dir in diesem Artikel Hilfestellung bei diesem Vorhaben. Wir gehen auf weitverbreitete Gründe für die Eigenkündigung, Arbeitslosengeld, Fristen und den grundlegenden Aufbau eines Kündigungsschreibens ein. Außerdem beantworten wir die Frage, ob auch Arbeitnehmende fristlos kündigen können.
Die häufigsten Gründe für die eigene Kündigung
Warum Arbeitnehmende selbst kündigen, hat in der Regel individuelle Gründe. Die Ursachen können persönlicher Natur sein, aber auch plötzlich oder allmählich auftretende Red Flags im Job bewegen so manche, sich gegen den aktuellen Arbeitsplatz zu entscheiden. Zu weit verbreiteten Szenarien einer Eigenkündigung gehören die folgenden:
- Berufliche Veränderung (also Anschlussjob mit besserer Position)
- Persönliche Veränderung (zum Beispiel Umzug von Partner oder Partnerin, Kinderplanung usw.)
- Über- oder Unterforderung
- Ungutes Arbeitsklima oder sogar ein toxischer Arbeitsplatz
- Geringes Gehalt oder geringe Gehaltsentwicklung
- Fehlende Perspektiven oder Leistungsanreize
- Unstimmigkeit mit Führungsstil
- Mangelnde Wertschätzung
Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen
Das (Arbeits-)Leben kann sich manchmal derart ändern, dass du eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen in Betracht ziehen musst. Du solltest dir jedoch genau überlegen, ob dies der richtige Weg ist. Gesundheit sollte an erster Stelle stehen, aber brich die Entscheidung auch nicht übers Knie. Sprich am besten mit deinem Arzt bzw. deiner Ärztin über deine Optionen. Nutze zum Beispiel erst einmal eine Krankschreibung dazu, das zugrunde liegende Problem herauszufinden, bevor du selbst kündigst.
Entschließt du dich dennoch für die Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen, musst du dies (wie auch in anderen Kündigungsfällen) umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. Sofern du nicht per Attest vom Arzt nachweisen kannst, dass die Eigenkündigung notwendig ist, kommt es aber vermutlich zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes für drei Monate
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Bestandteile und Vorgaben des Kündigungsschreibens
Kündigungen müssen grundsätzlich schriftlich verfasst sein und physisch vorliegen (§623 BGB). Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist also nicht zulässig. Das gilt für die arbeitgeberseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie auch für dich, wenn du selbst kündigst.
Die äußere Form der Eigenkündigung ist nicht vorgeschrieben. Du kannst also frei formulieren. Dennoch solltest du unbedingt auf ein paar Aspekte achten, damit die Kündigung rechtswirksam und nicht aufgrund von Formfehlern anfechtbar ist:
- Eindeutigkeit:
Du musst eindeutig mitteilen, dass es sich um deine Kündigung handelt. Um Missverständnisse zu vermeiden, kannst du den Inhalt des Schreibens durch eine deutliche Betreffzeile ankündigen, beispielsweise „Kündigung des Arbeitsverhältnisses.“ Im Text selbst solltest du einen klaren, unmissverständlichen Satz verfassen, der deinen Arbeitgebenden über die Kündigung informiert, zum Beispiel „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis…“ - Vertragsende:
Im Zuge der Kündigungsmitteilung solltest du auch auf das fristgerechte Datum der Wirksamkeit hinweisen. Eine einfache Möglichkeit ist die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Daraus kann also eine klare Kündigungsmitteilung werden, nämlich: „Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Auf diese Weise kannst du der Eindeutigkeit Rechnung tragen und eine ordentliche, also fristgerechte Kündigung aussprechen. Es ist jedoch sinnvoll, anhand der gesetzlichen Vorgaben oder anhand deines Arbeitsvertrags zu ermitteln, um welches Datum es sich deiner Berechnung nach handelt. Du solltest deinen Arbeitgebenden bitten, es zu bestätigen oder dir das korrekte, fristgerechte Vertragsende mitzuteilen. - Eigenhändige Unterschrift:
Am Ende deines Kündigungsschreiben musst du unbedingt eigenhändig unterschreiben. Dein gedruckter Name reicht nicht aus, um die Kündigung rechtswirksam zu machen. - Eingang beim Arbeitgebenden:
Die Kündigung greift offiziell, sobald dein Arbeitgebender sie tatsächlich erhält. Ab diesem Zeitpunkt beginnt dann auch offiziell die Kündigungsfrist. Um sicherzugehen, dass dein Kündigungsschreiben auch wirklich ankommt, ist es sinnvoll, es persönlich einzureichen und sich dies schriftlich quittieren zu lassen. Alternativ ist der postalische Weg per Einschreiben (Einwurf, Übergabe oder mit Rückschein) möglich.
So kannst du die eigene Kündigung aufsetzen
Obwohl es keine (gesetzlichen) Vorgaben gibt, wie eine Kündigung auszusehen hat, so hat sich doch ein gewisser Aufbau etabliert. Wichtig ist, dass du die zuvor genannten Aspekte einbeziehst. Des Weiteren solltest du deinen Arbeitsvertrag durchsehen hinsichtlich expliziter Kündigungsvorgaben wie eine andere als die gesetzliche Kündigungsfrist oder spezifische Formalitäten.
Außerdem solltest du vorab herausfinden, an wen du deine eigene Kündigung richten musst, beispielsweise ob es der oder die direkte Vorgesetzte ist oder die Personalabteilung. Darüber hinaus solltest du sicherstellen, dass dein Arbeitgebender auch genau weiß, von wem die Kündigung stammt (wenn du sie nicht persönlich übergibst) und über welche Kontaktdaten er oder sie dich zwecks Rückmeldungen erreicht.
Der Aufbau eines klassischen Kündigungsschreiben sieht so aus:
- Briefkopf mit deinem Namen und deiner Adresse
- Anschrift des Arbeitgebenden
- Datum des Kündigungsschreibens
- Betreffzeile
- Anrede an den zuständigen Vorgesetzten
- Kündigungsmitteilung inklusive des berechneten Datums auf Basis der Kündigungsfrist
- Optional: Begründung für die Kündigung
- Üblich, aber optional: Dank an den Arbeitgebenden
- Bitte um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
- Bitte um eine Empfangsbestätigung der Kündigung
- Grußformel und eigenhändige Unterschrift
Konsequenzen der Eigenkündigung: Arbeitslosengeld, Sperrfrist und Meldung
Es ist ratsam, dich bei der Agentur für Arbeit über die korrekte Vorgehensweise zu informieren, bevor du die Kündigung einreichst. Allgemeine Informationen über Meldungen und Fristen erfährst du bereits über die Arbeitsamt-Website. Auch ein unverbindliches Informationsgespräch mit einem Mitarbeitenden kann dir Aufschluss geben, wie du in deiner konkreten Situation am besten vorgehst.
Grundsätzlich solltest du jedoch zwei wesentliche Schritte beachten: die Arbeitssuchend- und die Arbeitslosmeldung. Zunächst solltest du dich so bald wie möglich arbeitssuchend melden, wenn du weißt, dass das Beschäftigungsverhältnis endet. Idealerweise erfolgt diese spätestens drei Monate vor dem Vertragsende, beispielsweise wenn du das Vorhaben längerfristig planst. Trifft dieser Zeitraum für deine eigene Kündigung nicht zu, musst du dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden, nachdem du die Kündigung eingereicht hast (§38 SGB III). Die Arbeitssuchendmeldung ist Voraussetzung für eine Arbeitslosmeldung, sollte diese nach dem Ende deines alten Jobs notwendig sein. Sie kann jedoch entfallen, wenn du bereits einen Anschlussjob an Land gezogen hast.
Der nächste Schritt ist die Arbeitslosmeldung: Hast du gekündigt und bis zum Ende deiner Beschäftigung noch keine neue Arbeitsstelle gefunden, musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Bei Jobverlust greift normalerweise die Arbeitslosenversicherung und du erhältst Arbeitslosengeld (ALG I). Allerdings führt die Eigenkündigung normalerweise dazu, dass eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen eintritt (§159 SGB III). Du hast in dem Fall also zunächst keinen Anspruch, Arbeitslosengeld zu beziehen. Ist dies kein abschreckender Grund, selbst zu kündigen, solltest du folglich sicherstellen, dass du diese Zeit finanziell selbstständig überbrücken kannst.
Fristlose Eigenkündigung
Nicht nur Arbeitgebende können ein Beschäftigungsverhältnis fristlos beenden. Auch als Arbeitnehmender kannst du ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist selbst kündigen. Allerdings muss ein wichtiger Grund dafür vorliegen (§626 BGB).
Du musst dir vor allen Dingen sehr sicher sein, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Andernfalls kann der Arbeitgebende vor Gericht Schadensersatzansprüche geltend machen. Vorher solltest du deshalb nach Möglichkeit versuchen, die Problemsituation anders zu lösen. Das heißt, die fristlose Kündigung sollte der letzte Ausweg bleiben. Um eventuelle negative Konsequenzen zu vermeiden, kannst du – sofern zumutbar – auch die fristgerechte Eigenkündigung wählen.
Zu akzeptierten Gründen einer fristlosen Eigenkündigung gehören:
- Wiederholt keine oder öfter verspätete Gehaltszahlung trotz Abmahnung
- Beleidigungen, Mobbing oder sexuelle Belästigung durch den Arbeitgebenden
- Arbeitgebender verlangt oder begeht strafbare Handlungen im Arbeitsumfeld
- Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz mit Billigung des Arbeitgebenden
- Unzumutbare Arbeitsbedingungen
Wichtig ist also ein hieb- und stichfester Grund, um die fristlose Eigenkündigung zu rechtfertigen. Daher ist es sinnvoll, sich rechtlich beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise zu finden. Fachanwält:innen können die Situation professionell einschätzen und deine Beweggründe auf ihre Rechtmäßigkeit hin beurteilen.
Mit Monster über die eigene Kündigung zum neuen Job
Wenn du darüber nachdenkst, deinen Job zu wechseln, solltest du zunächst deine Fühler ausstrecken. Erstelle im ersten Schritt ein kostenloses Jobprofil bei Monster und halte Ausschau nach passenden Anschlussjobs. Gleichzeitig kannst du so Recruiter:innen und Personaler:innen auf dich und deine Skills aufmerksam machen. Womöglich kannst du auf diese Weise durch die eigene Kündigung deinen Traumjob finden. Viel Glück!