Arbeitnehmerrechte: Welche solltest du kennen?

Als Arbeitnehmende:r hast du nicht nur berufliche Pflichten, sondern auch gesetzliche Rechte, die dein Arbeitsverhältnis absichern und dir einen gewissen Schutz bieten sollen. Doch nicht jede:r ist darüber im Bilde und fragt sich: Was steht einem Arbeitnehmer zu? Und was darf der Arbeitgeber?

Damit du in Zukunft eine Vorstellung davon hast, welche Rechte du in deinem Beschäftigungsverhältnis hast, werfen wir in diesem Artikel einen Blick auf die wichtigsten Arbeitnehmerrechte. Außerdem gehen wir darauf ein, was der Arbeitnehmer nicht darf. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine professionelle Rechtsberatung ersetzt.

Was steht einem Arbeitnehmer zu?

Für Arbeitnehmerrechte existiert kein gebündeltes Rechtswerk. Gesetzliche Vorgaben finden sich in verschiedenen Gesetzestexten wieder. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Rechte ein. Im Zweifelsfall, bei vermuteten oder bereits eingetretenen Verstößen, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Arbeitsentgelt

Die Vergütung deiner Arbeit ist die Hauptpflicht deines Arbeitgebenden (§611a BGB). Das heißt, du stellst ihm oder ihr deine Arbeitskraft zur Verfügung und du wirst dafür entlohnt. Die Höhe des Gehalts oder Lohns wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Allerdings darf es sich nicht um ein zu niedrig angesetztes Entgelt handelt. In Deutschland gibt es das Mindestlohngesetz, das die Mindesthöhe des Lohns pro Stunde angibt (§1 MiLoG).

Neben deinem Recht, für deine Arbeitsleistung vergütet zu werden, hast du ebenso ein Recht auf pünktliche Gehaltszahlung (§614 BGB). Prinzipiell wird dein Gehalt fällig, sobald du deine Arbeit im Leistungs- und Zahlungszeitraum erfüllt hast. Es können aber auch andere Vereinbarungen im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Laut Gesetz bedeutet dies der erste Tag des Folgemonats. Bei vielen Arbeitsverhältnissen erfolgt die Gehaltszahlung aber bereits am letzten Tag des Monats. Bei Stundenlohn greift oft das Mindestlohngesetz, wonach der vereinbarte Zeitpunkt oder aber der letzte Bankarbeitstag des Folgemonats maßgeblich ist (§2 MiLoG).

Kündigungsschutz

Wenn es um Arbeitnehmerrechte geht, dann spielt der Kündigungsschutz eine sehr wichtige Rolle. Der Arbeitsplatzsicherheit wurde sogar ein ganzes Gesetz gewidmet: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Hierin sind all deine Arbeitnehmerrechte und Ansprüche rund um das Thema Kündigung festgehalten. Allen anderen Details voran definiert es, aus welchen Gründen du nicht gekündigt werden darfst (§1 KSchG). Letztendlich steht dir zu, dass dein Arbeitgebender nur dann eine Kündigung aussprechen darf, wenn er dazu die gesetzlich zulässigen Gründe vorweisen kann.

Urlaub

Mit der Vertragsunterzeichnung für eine Arbeitsstelle entsteht für dich ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub (§1 BurlG). Dieser greift ab einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten (§4 BurlG). Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dir in dem Zug mindestens 20 Tage pro Kalenderjahr zu (§3 BurlG). Du musst zwar immer mit deinem Arbeitgebenden absprechen, wann dein Urlaub passend ist, aber verwehren kann er oder sie dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen (§7 BurlG).

Ruhepause und Ruhezeit

Wenn deine tägliche Arbeitszeit über sechs Stunden beträgt, hast du Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten. Arbeitest du gelegentlich über neun Stunden am Tag, stehen dir sogar 45 Minuten Pause zu. Du kannst diese als eine große Pause nutzen oder aber in mehrere 15-minütige Pausen unterteilen (§4 ArbZG).

Außerdem stehen dir zwischen Arbeitstagen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu. In Ausnahmefällen und in manchen Berufen darf die Ruhezeit auch um eine Stunde reduziert werden. Allerdings hast du dann innerhalb von vier Wochen das Recht auf einen Ausgleich: Dir steht dann für jede Verkürzung eine zwölfstündige Ruhezeit zu (§5 ArbZG).

Arbeitszeugnis

Jede:r Arbeitnehmer:in hat am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis (§109 GewO). Das heißt, wenn dir die Kündigung ausgesprochen wird oder du selbst kündigst, kannst du direkt auch ein Arbeitszeugnis verlangen. Du kannst zudem selbst entscheiden, ob du ein einfaches (Eckdaten des Arbeitsverhältnisses) oder ein qualifiziertes Zeugnis (enthält außerdem eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens am Arbeitsplatz) erhalten möchtest.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Zu den im Alltag wichtigsten Arbeitnehmerrechten gehört der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§3 EntgFG). Wenn du dich krank meldest, wirst du folglich weiterbezahlt. Und zwar gilt diese Vorgabe für Zeiträume bis zu sechs Wochen.

Arbeitsschutz und Gleichbehandlung

Dir wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) das Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit zugesprochen. Gemeint ist sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit (§4 ArbSchG). Zuvorderst geht es darum, dass der Arbeitgebende verpflichtet ist, Maßnahmen zu implementieren, die deine Gesundheit und deine Sicherheit gewährleisten (§3 ArbSchG) und psychische Belastungen wie Mobbing oder sexuelle Belästigung zu unterbinden. Dazu gehören unter anderem:

  • Unfallvermeidung (beispielsweise Schutzvorschriften)
  • Gefahrenminimierung (beispielsweise Vorgaben für die Bedienung von Maschinen)
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen für Beschäftigte (beispielsweise Bereitstellung von Schutzkleidung)
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Einwirkung von Arbeitsstoffen auf die Gesundheit (beispielsweise Chemikalien)

Neben dem Recht auf Arbeitsschutz steht dir auch Gleichbehandlung zu. Das heißt, du darfst nicht aufgrund deiner Herkunft, deines Geschlechts, deiner Weltanschauung, deines Lebensstils, einer Behinderung oder deines Alters diskriminiert werden (§1 AGG).

Datenschutz

Du hast als Arbeitnehmer:in ein Recht darauf, dass deine personenbezogenen Mitarbeiterinformationen vertraulich behandelt und sicher verwahrt werden. Dabei geht es beispielsweise um Informationen in deiner (elektronischen) Personalakte sowie um Lebenslauf und Anschreiben aus dem Bewerbungsprozess.

Was darf der Arbeitgeber nicht?

Mit der Frage nach Arbeitnehmerrechten kommt meist auch die auf, was der Arbeitgeber darf und was nicht. Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

  • Illegale Handlungen fordern:
    Dein Arbeitgeber hält sich nicht an Gesetze und verlangt von dir eindeutig illegale Handlungen? Bei solchen Anweisungen darfst du dich weigern (§275 BGB), ohne eine Abmahnung oder Kündigung befürchten zu müssen (§612a BGB). Dies bezieht sich auf Missachtung des Strafrechts (§134 BGB), sittenwidrige (§138 BGB) und diskriminierende Anweisungen (§7 AGG).
  • Eigenmächtig den Arbeitsvertrag ändern:
    Dein Arbeitsvertrag darf nur dann geändert werden, wenn du und dein:e Arbeitgebende:r dies vereinbaren. Das heißt, eine eigenmächtige Änderung durch den oder die Arbeitgebende:n ist unzulässig.
  • Pausen einschränken:
    Du hast an Arbeitstagen mit mehr als sechs Stunden Arbeitszeit das Recht auf eine Ruhepause. Arbeitgebende dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nicht verkürzen, auch nicht aus betrieblichen Gründen.
  • Urlaub einschränken:
    Dass du die zeitliche Lage deines Urlaubs mit deinem Arbeitgebenden absprichst, ist üblich und akzeptabel. Er oder sie darf jedoch nicht bereits genehmigten Urlaub widerrufen. Ebenso ist es nicht erlaubt, den gesetzlichen Mindesturlaub zu reduzieren oder einen Urlaubsabbruch zu verlangen.
  • Vorschriften zum WC-Gang machen:
    Der Weg zur Toilette ist auch am Arbeitsort ein Grundbedürfnis. Insofern darf dir der oder die Arbeitgebende nicht verbieten, das WC aufzusuchen, oder die Anzahl an Toilettengängen pro Tag vorschreiben.
  • Krankschreibung missachten:
    Arbeitgebende dürfen nicht verlangen, dass du trotz Krankschreibung arbeitest. Wenn du trotz Krankschreibung arbeiten willst oder kannst, ist dies zuallererst deine Entscheidung und nur mit expliziter Absprache erlaubt.
  • Kosten für Arbeitsmittel verlangen:
    Der oder die Arbeitgebende ist verpflichtet, dir alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, damit du die dir zugewiesenen Aufgaben erfüllen kannst. Das kann ein ausgestatteter Büroarbeitsplatz, aber auch Schutzausrüstung (§618 BGB) sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass dir Arbeitgebende die Kosten für essenzielle Arbeitsmittel nicht in Rechnung stellen oder vom Lohn abziehen dürfen.
  • Informationen über Privatleben erfragen:
    Der oder die Arbeitgebende darf dich nicht nach deinem Privatleben ausfragen und Antworten fordern. Du darfst die Beantwortung solcher Fragen prinzipiell ablehnen oder vom „Recht auf Lüge“ Gebrauch machen. Das Fragerecht von Arbeitgebenden umfasst nämlich lediglich die für deine Arbeitsstelle relevanten Informationen (§26 BDSG).

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