Job und Gesundheit: Darf ich mit Krankschreibung arbeiten?

von Christina Pichlmaier

Früher oder später erwischt es wahrscheinlich jede:n einmal: Eine Erkältung, Magenverstimmung, Migräne, Verletzung o. Ä. machen eine Krankmeldung beim Arbeitgebenden notwendig. Doch was, wenn du dich eigentlich gar nicht so schlecht fühlst? Dann steht die Frage „Darf ich mit Krankschreibung arbeiten?“ im Raum. Aber auch von der eigenen Motivation abgesehen, solltest du dir überlegen, ob das wirklich sinnvoll ist. Doch keine Sorge – Monster hilft dir mit Informationen zum Thema Arbeiten mit Krankschreibung auf die Sprünge.

Arbeitsrecht: Darf ich mit Krankschreibung arbeiten?

Grundsätzlich stellt eine Krankschreibung (offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) kein Arbeitsverbot dar. Insofern lautet die Antwort auf die Frage „Darf ich mit Krankschreibung arbeiten?“ eindeutig ja. Du darfst also letztlich deine Krankschreibung oder die von dem Arzt angesetzten Krankentage vorzeitig beenden und zur Arbeit zurückkehren. In jedem Falle solltest du unbedingt vorher deine Arbeitsstelle darüber informieren, damit du auf dem Arbeitsweg versichert bist.

Ein „Gesundschreibung“ ist normalerweise nicht erforderlich. Allerdings darf dein Arbeitgebender Zweifel dann an deiner Arbeitsfähigkeit äußern und ist in dem Zuge berechtigt, dich von der Arbeit zu entbinden und nach Hause zu schicken. Außerdem ist es arbeitgeberseitig zulässig, sogar eine Untersuchung beim Betriebsarzt oder bei der Betriebsärztin anzusetzen. Diese Maßnahmen fallen unter die Fürsorgepflicht.

Die Fürsorgepflicht gilt allerdings nicht nur in Bezug auf dich. Sie umfasst auch alle anderen Mitarbeitenden. Besteht also die Möglichkeit, dass du deine Kolleg:innen in Mitleidenschaft ziehst, weil du beispielsweise eine Grippe mit dir herumträgst und du trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitest, dann ist auch dies ein guter Grund für deine:n Arbeitgeber:in, dich als arbeitsunfähig einzustufen und nach Hause zu schicken.

Beim Arbeiten trotz Krankmeldung musst du selbst sowie Arbeitgebende die konkrete berufliche Tätigkeit berücksichtigen, um einschätzen zu können, inwieweit die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist oder nicht. Das betrifft vor allem Jobs wie beispielsweise Berufskraftfahrer und Baugeräteführer. Bei den Beispielen stellt sich nämlich auch zuvorderst die Frage nach der Fahrtüchtigkeit.

Unfall während der Arbeit trotz Krankschreibung

Wenn du dich entschließt, mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Tasche dennoch zur Arbeit zu gehen, solltest du dies nur mit voriger Absprache mit deiner Arbeitsstelle tun. Wie bereits erwähnt, hat dies versicherungstechnische Gründe, und zwar bereits für den Arbeitsweg. Sollte während der Arbeit mit Krankschreibung ein Betriebsunfall geschehen, kann dies nämlich bedeuten, dass der Arbeitgebende stärker in die Pflicht genommen wird: Die Haftungsquote bei einem solchen Zwischenfall verschiebt sich dann womöglich in Richtung des Arbeitgebenden.

Grundsätzlich greift bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Das heißt, Arbeitgebende selbst haften in der Regel nicht, sofern sie den Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt haben (§104 SGB VII). Geschieht nun ein Unfall, während du mit Zustimmung deines Arbeitgebenden trotz Krankschreibung arbeitest, dann bist du durch die GUV versichert. Unter Umständen muss der oder die Arbeitgeber:in dann teilweise dafür aufkommen. Genaue Auskünfte darüber hängen jedoch einerseits von den konkreten Umständen ab und lassen sich andererseits nur durch professionelle Rechtsberatung klären.

Im Homeoffice arbeiten mit Krankschreibung?

Da gerade Büroarbeit nicht mehr ausschließlich vor Ort im Unternehmen stattfindet, fragst du dich vielleicht: Darf ich mit Krankschreibung arbeiten, zumindest im Homeoffice? Die Vorgaben bei Krankheit gelten prinzipiell auch hier. Das heißt, wenn du arbeiten möchtest, obwohl du krankgeschrieben bist, darfst du durchaus im Homeoffice tätig werden. Hier greift generell auch die GUV (§8 Abs. 1 S. 3 SGB VII).

Damit der Versicherungsschutz tatsächlich Anwendung finden kann, musst du in diesem Fall unbedingt eine Erlaubnis deiner Arbeitgeberin oder deines Arbeitgebers einholen. Grundsätzlich ist es ratsam, für die Arbeit im Homeoffice eine schriftliche Vereinbarung als Zusatz in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.

Allerdings darf dein:e Arbeitgeber:in dich nicht dazu verpflichten, deine Tagesaufgaben im Zuge der Krankschreibung im Homeoffice zu erfüllen. Immerhin existiert sie gerade deshalb, um Arbeitnehmenden die Möglichkeit zu geben, sich zu erholen und zu regenerieren, um anschließend wieder voll arbeitsfähig zu sein.

Gründe, trotz Krankheit zu arbeiten

Wenn du nicht der Typ bist, der sich krank zur Arbeit schleppt oder sich im Homeoffice ans Werk setzt, dann runzelst du vermutlich die Stirn über Arbeitnehmende, die dies tun. In der Arbeitswissenschaft wird dies Präsentismus genannt. Für manche Erwerbstätige gibt es gute Gründe – zumindest aus eigener Sicht –, es mit Unwohlsein, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit nicht so ernst zu nehmen:

  • Angst, Job zu verlieren
  • Pflichtgefühl gegenüber Kolleg:innen und Arbeitgeber:in
  • Bedenken, durch zu viele Krankentage, negativ aufzufallen
  • Fehlende Vertretung
  • Ausgeprägte Leistungsorientierung im Unternehmen

Fazit: Sollte ich mit Krankschreibung arbeiten?

Letztlich kann diese Frage nur jede:r für sich selbst beantworten. Bedenken solltest du immer, ob es sinnvoll ist, mit womöglich verminderter Produktivität zu arbeiten. Außerdem tust du dir selbst und deinen Kolleg:innen damit je nach Krankheit keinen Gefallen: Wenn du etwa ansteckend bist, gehst du das Risiko ein, andere in Mitleidenschaft zu ziehen. Damit verursachst du unter Umständen weitere Ausfälle im Unternehmen oder der Abteilung. Zudem ziehst du deine Krankheit nicht selten eher in die Länge, wenn du dich nicht ein paar Tage richtig auskurierst.

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