Raucherpause während der Arbeitszeit: Was du wissen musst

von Christina Pichlmaier

An der Raucherpause während der Arbeitszeit beißen sich viele Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Zähne aus: Habe ich einen Anspruch darauf? Wie oft darf man Raucherpause machen? Zählt sie zur Arbeitszeit? Wie lange darf sie sein? Und sind Unternehmen verpflichtet, einen Raucherbereich bereitzustellen?

Gesetzliche Vorgaben dazu sind überraschend rar. Und wenn es Vorschriften gibt, decken sie keine Details über die Länge und Häufigkeit solcher Arbeitsunterbrechungen ab. Grund genug also, dass sich Monster in diesem Artikel der rechtlichen Seite der Raucherpause angenommen hat. Wir erklären dir, wie du dich als Raucher:in im Betrieb am besten verhältst und was du beachten solltest, möchten aber auch darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine professionelle rechtliche Beratung ersetzt.

Darf ich eine Raucherpause während der Arbeitszeit machen?

Die Frage nach einer Raucherpause während der Arbeitszeit ist einerseits keine komplexe Frage, andererseits aber doch vielschichtig. Daher müssen wir uns der Beantwortung von mehreren Richtungen nähern, denn dabei spielt der konkrete Arbeitsplatz und die Handhabung der Arbeitszeiterfassung eine Rolle.

Rauchen verboten oder Recht aufs Rauchen?

Es gibt grundsätzlich weder ein Recht auf eine Raucherpause noch ein explizites arbeitsrechtliches Verbot. Unterm Strich können Arbeitgebende bestimmen, ob das Rauchen auf dem Betriebsgelände, während der Pausen- und Arbeitszeiten erlaubt ist. Dennoch können sie nicht gänzlich frei entscheiden. Vielmehr gibt es einen passiven rechtlichen Rahmen.

Der Gesetzgeber führt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen Paragrafen zum Nichtraucherschutz auf. Dabei sind Arbeitgebende explizit dafür verantwortlich, „erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind“ (§5 ArbStättV). Außerdem gilt diese Maßgabe auch für Betriebsräume mit Publikumsverkehr, also zum Beispiel zum Schutz von Kund:innen oder Lieferanten.

Nichtraucher:innen haben also ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Sie stellen quasi den kleinsten gemeinsamen Nenner dar. Folglich ist der Arbeitsplatz selbst, also beispielsweise das Büro oder die Werkstatt, eine Nichtraucherzone. Der Arbeitgebende kann aber einen Raucherraum einrichten oder eine Raucherecke zuweisen. Eine Pflicht dazu, wenn beispielsweise eine gewisse Anzahl Raucher:innen im Betrieb beschäftigt sind, besteht jedoch nicht.

In Behörden, öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Bahnhöfen ist die gesetzliche Lage dagegen klar: Hier greift das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BnichtrSchG), das ein generelles Rauchverbot formuliert (§1 BnichtrSchG).

Akzeptierte Raucherpause

In vielen Betrieben in Deutschland ist es akzeptabel, im Verlauf des Arbeitstages die ein oder andere Zigaretten- oder Vape-Pause einzulegen. In der praktischen Ausführung funktioniert das oft auch ohne gesonderte Vorschriften oder Betriebsvereinbarungen. Das heißt: Du darfst durchaus eine Raucherpause während der Arbeitszeit einlegen, sofern du den Nichtraucherschutz berücksichtigst. Einen Anspruch darauf kannst du allerdings nicht geltend machen.

Ist eine Raucherpause Arbeitszeit?

Die Raucherpause ist prinzipiell keine Arbeitszeit, wird also nicht vergütet. Dasselbe gilt grundsätzlich aber auch für den Gang zum WC oder fürs Kaffee holen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Arbeitsunterbrechung von ein paar Minuten, die nicht als Ruhepause nach dem Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG) gilt. Diese Zeit wird normalerweise nicht von der Arbeitszeit abgezogen. Der Unterschied zwischen Raucherpause und dem WC-Gang ist allerdings eindeutig: Nichtraucher:innen benötigen keine Raucherpause. Hier entsteht also womöglich eine ungleiche Behandlung.

Aus dem Grund solltest du die Raucherpause daher eigentlich von der Arbeitszeit abziehen oder dich bei der Arbeitszeiterfassung „ausstempeln.“ Es geht darum, deine über den Tag angesammelte Arbeitsunterbrechungen nachzuarbeiten. Damit zeigst du, dass du dich gegenüber deinen Kolleg:innen fair verhältst.

Darüber hinaus gehst du auf diese Weise auch eventuellen arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus dem Weg. Wenn du deine Raucherpause nicht angibst, kann dies nämlich im schlimmsten Fall als Arbeitszeitbetrug angesehen werden. Das kann mitunter eine Abmahnung oder sogar die Kündigung zur Folge haben.

Solltest du in einem Unternehmen neu anfangen oder dir generell unsicher sein, wie dein Unternehmen Raucherpausen handhabt, frage am besten deine Personalabteilung, Teamleitung oder auch Kolleg:innen, wie sich der Arbeitsalltag hier gestaltet.

Wie oft darf man Raucherpause machen?

Wenn dein:e Arbeitgeber:in grundsätzlich Raucherpausen akzeptiert, bleibt noch immer eine Frage offen: Wie viele Raucherpausen sind erlaubt? Auch das liegt im Ermessen der Unternehmensführung und deiner eigenen Einschätzung. Da es keine explizite Gesetzesgrundlage zum Thema Raucherpause gibt, bestehen auch keine Vorschriften über ihre Anzahl und Dauer.

Sofern du die Gesamtdauer deiner Raucherpausen nacharbeitest, bist du zumindest in dieser Hinsicht auf der sicheren Seite. Du solltest darüber hinaus jedoch berücksichtigen, was gegenüber deinen Kolleg:innen, deinem Team und im Betriebsablauf akzeptabel ist. Häufige Raucherpausen können die Teamarbeit negativ beeinflussen: Du erfüllst zwar deine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn du die Zeit nacharbeitest, sorgst aber womöglich für Verzögerungen in der Projektarbeit, beim Beantworten von Anfragen oder Ähnlichem.

Hier gilt es Fingerspitzengefühl zu zeigen, wann, wie oft und wie lange du die Arbeit fürs Rauchen unterbrichst. Damit kannst du ein gutes Arbeitsklima aufrecht erhalten, Wertschätzung gegenüber deinen Teammitgliedern zeigen und solides Zeitmanagement beweisen.

Betriebliche Vorschriften und Rauchverbot

Arbeitgebende können zusammen mit dem Betriebsrat ein generelles oder spezifisches Rauchverbot für das Betriebsgelände aufstellen. Dies geschieht durch eine Betriebsvereinbarung. Sie können hier gemeinsam Vorgaben gestalten, die für alle Betriebsangehörige sowie Besucher:innen auf dem Betriebsgelände gelten.

Bei einem generellen Rauchverbot musst du folglich das Betriebsgelände verlassen, um rauchen zu können. Ein spezifisches Verbot nennt beispielsweise einen designierten Raum oder einen Außenbereich, indem das Rauchen erlaubt ist. Außerdem kann vorgeschrieben sein, wann und wie lange Raucherpausen im Betrieb zulässig sind.

Bei solchen betriebsinternen Vorschriften werden sowohl der bereits genannte Nichtraucherschutz als auch Maßnahmen zur Betriebs- und Anlagensicherheit berücksichtig. Das kann in Bezug auf Raucherpausen beispielsweise Brand- und Explosionsschutz sein sowie Hygienemaßnahmen umfassen.

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