Warum Lügen im Job kurze Beine haben

Dass jedem oder jeder einmal die ein oder andere Lüge über die Lippen geht, ist kaum ungewöhnlich. Kleine Unwahrheiten oder ein Auslassen von Tatsachen bringen nicht zwangsläufig ein ganzes Wertesystem zum Einsturz. Problematisch wird es, wenn es sich um schwerwiegende Themen handelt oder die Häufigkeit überhandnimmt. Das gilt vor allen Dingen für den Arbeitsplatz.

Lügen im Job können ganz unterschiedlich in Erscheinung treten. Du selbst kannst die Wahrheit gelegentlich als etwas dehnbaren Begriff handhaben oder aber du wirst seitens der Vorgesetzten oder Kolleg:innen mit Lügen konfrontiert. Bleibt die Frage, welche Folgen sie haben und wie du damit umgehst.

Im Job soll ich lügen und betrügen – muss ich der Anweisung Folge leisten? Welche Konsequenzen hat das? Gibt es Situationen, in denen ich lügen darf? Und was, wenn im Job Lügen über mich erzählt werden? Diesen Fragestellungen gehen wir in diesem Artikel auf den Grund.

Darum sind Lügen im Job schlecht

Lügen im Job können nicht selten die zwischenmenschlichen Beziehungen mit den Kolleg:innen sowie das gesamte Arbeitsklima strapazieren. Besonders dann, wenn du Ausflüchte wie „Deine E-Mail ist gar nicht bei mir angekommen“ oder „Ich wollte mich gerade darum kümmern“ ein bisschen zu oft verwendest. Ein moralisches Ungleichgewicht ist jedoch noch nicht einmal das Schlimmste.

Lügen können nämlich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn du dich beispielsweise krankmeldest, ohne wirklich krank zu sein, oder du eine Nebentätigkeit nicht angibst oder damit das Wettbewerbsverbot missachtest. Findet dies dein Arbeitgebender heraus, kann es zu einer Abmahnung kommen und sogar zur (fristlosen) Kündigung führen.

Aber auch vermeintlich harmlose Lügen im Berufsalltag können sich schnell gegen dich wenden. Wenn du zum Beispiel lügst auf die Frage, ob du eine konkrete Aufgabe erfüllt hast, resultiert daraus nicht nur ein Fall von harmloser Flunkerei. Es kann auch als Nichtbefolgung einer direkten Weisung deines oder deiner Vorgesetzten betrachtet werden.

Auch hierbei riskierst du eine Abmahnung oder eine Kündigung. Zudem setzt du damit womöglich wichtige Termine aufs Spiel, die ernsthafte Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen können, zum Beispiel Schadensersatzansprüche durch Kund:innen. Nicht zuletzt kann ein solcher Zwischenfall die Kundenbeziehung beeinträchtigen und damit weitreichende Folgen haben – für dich, deine:n Vorgesetzte:n und das Unternehmen an sich.

Im Job soll ich lügen und betrügen?

Verlangt dein Chef oder deine Chefin, dass du bei deiner Arbeit lügst, kannst du dich an eine einfache Regel halten: Eine solche Weisung musst du nicht befolgen. Das Weisungsrecht von Arbeitgebenden (§106 GewO) hat hier seine Grenzen. Diese beziehen sich auf Lügen, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen (§135 BGB), und hinsichtlich unbilliger (d.h. nicht angemessener) Weisungen (§315 BGB).

Dabei ist es egal, ob die Lügen gegenüber Kolleg:innen, Kund:innen, Lieferant:innen oder Geschäftspartner:innen, einmalig in Bezug auf ein Projekt oder immer wieder im Rahmen deiner Arbeit stattfinden sollen. In der Konsequenz darf die Weigerung, zu lügen, keine beruflichen Nachwirkungen für dich haben. Gegen eine Abmahnung oder eine Kündigung aus diesem Grund könntest du also rechtlich vorgehen. Dann müssen Arbeitgebende nämlich die Billigkeit, also Angemessenheit, dieser Weisung stichhaltig nachweisen können.

Wenn im Job Lügen über mich erzählt werden

Ein weiteres Szenario, bei dem Lügen im Job weite Kreise ziehen können, ist, wenn du selbst das Ziel der Unwahrheiten bist. Beispielsweise können Gerüchte über dich im Kollegium kursieren oder es werden gezielt Lügen über dich erzählt, um deinem Ruf zu schaden und dich am Arbeitsplatz herabzuwürdigen. Allein daraus kann sich eine toxische Atmosphäre am Arbeitsplatz entwickeln. Je nachdem, wie sich die konkrete Situation darstellt, kann es sich sogar um Straftatbestände handeln.

Bevor du jedoch drastische Maßnahmen ergreifst, solltest du die betreffende Person darauf ansprechen und bitten, die Unwahrheiten zu unterlassen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn dir klar ist, wer hinter den Gerüchten oder Lügen steckt. Führt dies zu keiner Besserung der Situation oder verschlimmert diese noch, ist es sinnvoll, deine:n Vorgesetzte:n einzuschalten. Dabei hilft, wenn du Beweise gesammelt und Aktionen gegen dich dokumentiert hast, um dein Anliegen zu untermauern. Vorgesetzte haben dann bessere Handhabe, um beispielsweise eine Abmahnung zu rechtfertigen.

Ist auch der oder die Vorgesetzte machtlos gegenüber den Lügen im Job, ist professionelle Hilfe sinnvoll. Gerade hierfür solltest du Beweise in der Hinterhand halten. Allein rufschädigende Gerüchte und Behauptungen können nämlich nach dem Strafgesetzbuch als üble Nachrede angesehen werden (§186 StGB). Dabei geht es in der Regel um unbewiesenes Hörensagen, das jemand für bare Münze nimmt und über dich weitererzählt.

Werden eindeutige Lügen, also falsche Tatsachen, über dich verbreitet mit dem Ziel, dich in deiner Person herabzuwürdigen und dir zu schaden, kann diese Situation sogar als Verleumdung interpretiert werden (§187 StGB). Der Unterschied zur üblen Nachrede ist, dass die Person wissentlich Unwahrheiten über dich erzählt.

Beide Straftatbestände nennen sich umgangssprachlich Rufmord und können dein Berufsleben nachhaltig beeinträchtigen. Nicht selten sind sie der Ursprung von Mobbing. Insofern solltest du sie ernst nehmen und dich nicht davor scheuen, um Unterstützung zu bitten oder sogar anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wann ich im Job lügen darf

Dass Lügen im Job in den meisten Fällen zu Problemen führen, bedeutet gleichzeitig nicht, totale Offenheit und unbedingte Wahrheitstreue anstreben zu müssen. Es gibt Situationen, in denen du tatsächlich lügen oder eine Beantwortung verweigern darfst. Dies wird auch als „das Recht zur Lüge“ bezeichnet.

Doch wann greift es? Zum einen können dir solche Momente in Vorstellungsgesprächen begegnen. Und zwar, wenn Personaler:innen unzulässige Fragen stellen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Themen:

  • Familienplanung und existierende Schwangerschaft
  • Sexuelle Identität
  • Religionszugehörigkeit
  • Politische Gesinnung
  • Gesundheitszustand
  • Vermögensverhältnisse
  • Eventuelle Vorstrafen

Allerdings bestehen zu einigen dieser Aspekte Ausnahmen. Dies wird als Fragerecht von Arbeitgebenden bezeichnet. Es bezieht sich darauf, ob die erfragten Informationen für die Erfüllung der Tätigkeit relevant sind. So kann es beispielsweise zulässig sein, im Bewerbungsgespräch für eine leitende Position im Finanzsektor gewisse Fragen zum Vermögen oder vorigen Gehalt zu stellen.

Das Recht zur Lüge besteht nicht jedoch nur im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs, sondern auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses. Grundsätzlich haben Arbeitgebende keinen Anspruch auf Informationen über das Privatleben. Das heißt, sofern du Dinge über dein Privatleben nicht von selbst erzählst. Befragt dich dein:e Vorgesetzte:r also beispielsweise über intime, private Details, darfst du von deinem Arbeitnehmerrecht Gebrauch machen und die Beantwortung verweigern oder darauf mit einer Lüge entgegnen. Und zwar ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.

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