Ausbildung in Teilzeit: Mit verkürzter Arbeitszeit zum Berufsabschluss

Die Lebensumstände spielen eine große Rolle, wie zielstrebig du deine Karriere vorantreiben kannst. Wenn du Verpflichtungen hast, die du in deinen Alltag einbeziehen musst, kann dies im Hinblick auf Berufswahl und Ausbildung ein nicht zu unterschätzender Knackpunkt sein. Den Karriereweg vorerst auf Eis zu legen, muss keineswegs die Konsequenz sein. Du hast nämlich die Möglichkeit, einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung in Teilzeit zu erreichen. Mit reduzierten Wochenarbeitsstunden kannst du Lehre und andere Verpflichtungen unter einen Hut bekommen.

Monster erklärt dir im folgenden Artikel, für wen und welche Lebensumstände sich eine Teilzeitausbildung besonders lohnt. Außerdem erfährst du, was du tun musst, um eine Lehre mit verkürzten Arbeitszeiten absolvieren zu können und welche Berufe dafür geeignet sind.

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Rahmenbedingungen für eine Ausbildung in Teilzeit

Bis 2020 war das Vorhaben, die Arbeitszeit in der Lehre zu verkürzen, nicht so einfach umzusetzen. Der oder die Auszubildende musste dafür gute Gründe anführen. Anstrengungen zur Flexibilisierung der Berufsbildung führten dazu, dass dieser Ansatz ausgeweitet wurde. Durch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist die Teilzeitausbildung seit 2020 offiziell möglich – und zwar ohne Beschränkungen auf bestimmte Lebensumstände oder Personengruppen. Dennoch gelten ein paar Rahmenbedingungen, zu denen wir dir im folgenden Abschnitt einen Überblick geben.

  • Vereinbarung mit dem Betrieb:
    Damit das Teilzeitmodell für die Ausbildung möglich ist, muss dein Lehrbetrieb zustimmen.
  • Bestimmung der Arbeitszeit:
    Im Rahmen der Vereinbarung über die Teilzeitlehre musst du als Auszubildende:r zusammen mit deinem Betrieb eine für euch beide akzeptable, reduzierte Wochenarbeitszeit festlegen. Ausgehend von einer 40-Stunden-Woche darf die Arbeitszeit höchstens auf 20 Stunden reduziert werden (also maximal um 50 Prozent verkürzt werden), um dennoch eine angemessene Wissensvermittlung gewährleisten zu können (§7a BBiG und §27b HwO).
  • Maximale Ausbildungsdauer:
    Durch das Arrangement, die Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren, darf sich die Gesamtdauer auf das höchstens 1,5-Fache verlängern. Das heißt, eine dreijährige Ausbildung darf maximal viereinhalb Jahre dauern. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass viele ihre Lehre dennoch in der regulären Ausbildungszeit absolvieren können, da die meisten in der Situation zielstrebiger und effektiver an die Lehrinhalte herangehen.
  • Reguläre Berufsschulzeiten:
    Was den schulischen Teil der Berufsausbildung angeht, ist im Berufsbildungsgesetz nicht vorgesehen, diesen an ein Teilzeitmodell anzupassen. Hier bleiben normalerweise also die regulären Zeiten bestehen, sowohl für Blockunterricht oder wöchentliche Präsenzzeiten. Es besteht jedoch die Option, mit der entsprechenden Berufsschule eine Ausnahmeregelung zu ermöglichen. Hier kommt es darauf an, diese Möglichkeit mit der berufsbildenden Schule abzustimmen.
  • (Anteilige) Vergütung:
    Das Ausbildungsgehalt muss in Teilzeit genauso angemessen sein wie bei einer Vollzeitlehre. Dies schließt Tarifverträge ein. Es kann entsprechend der Wochenarbeitszeit angepasst werden. In dem Fall darf es prozentual unterhalb der im Bundesbildungsgesetz festgesetzten Mindestvergütung liegen (§17 BBiG).
    Reicht die anteilige Vergütung allerdings nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kannst du je nach den Lebensumständen Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. In vielen Fällen zahlen Betriebe jedoch trotzdem das reguläre, ungekürzte Ausbildungsgehalt.
  • Urlaubsanspruch:
    Dein Anspruch auf Urlaub bleibt grundsätzlich erhalten, wenn du in Teilzeit ausgebildet wirst. Relevant dabei ist jedoch, wie deine Arbeitszeit reduziert wird. Arbeitest du täglich weniger Stunden, aber dennoch an fünf Tagen pro Woche, ist der Urlaubsanspruch identisch mit Vollzeitauszubildenden. Hast du teilweise ausbildungsfreie Tage, reduziert sich dein Urlaubsanspruch gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (§3 BurlG).

Personen und Situationen, für die die Ausbildung in Teilzeit sinnvoll ist

Es gibt etliche Gründe dafür, eine Teilzeitausbildung in Betracht zu ziehen. Selbst wenn sich nach Antritt einer Lehre herauskristallisiert, dass du deine Zeit aufteilen musst, kannst du den Ausbildungsbetrieb wechseln oder die Arbeitszeit in Absprache mit dem bestehenden Lehrbetrieb umstellen. Im folgenden Abschnitt geben wir dir die gängigsten Beispiele, welche Zielgruppen besonders von diesem Ausbildungszeitmodell profitieren beziehungsweise in welchen Lebensumständen es besonders hilfreich sein kann.

  • Kindererziehung:
    Lehre in Teilzeit ermöglicht dir, dich angemessen um die Versorgung und Erziehung kleinerer Kinder zu kümmern. Dies kann besonders für Alleinerziehende hilfreich sein.
  • Schwangerschaft:
    Auszubildene sind grundsätzlich Arbeitnehmenden gleichgestellt, weswegen dir dieselben Rechte zustehen. Dazu gehört auch Mutterschutz, Mutterschaftsurlaub und Elternzeit sowie Kündigungsschutz. Die Ausbildungszeit verlängert sich normalerweise nicht, wenn schwangerschaftsbedingte Beschäftigungsverbote greifen. Allerdings kannst du gegebenenfalls eine Verlängerung beantragen, um dein Ausbildungsziel zu erreichen (§8 BBiG).
  • Pflege von Angehörigen:
    Kümmerst du dich um eine:n nahe:n Angehörige:n, kannst du deinen beruflichen Werdegang mit einer Teilzeitlehre dennoch fortführen. Du kannst mitunter sogar Pflegezeit beantragen (§3 PflegeZG).
  • Gesundheitliche Einschränkungen:
    Liegen bei dir gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eine (Lern-) Behinderung vor, kann dir die Ausbildung in Teilzeit genügend Zeit und Raum geben, deinen beruflichen Weg ohne unnötigen Druck zu gehen.
  • Kombination aus Lehre und Erwerbstätigkeit:
    Übst du neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit aus, um deinen Lebensunterhalt zu gewährleisten, kann die Teilzeitberufsausbildung ideal sein, um deinen beruflichen Werdegang dennoch zu verfolgen. Diese Option kann gerade für diejenigen nützlich sein, für die kein Anspruch aus Berufsausbildungsbeihilfe besteht.
  • Zugewanderte oder Geflüchtete:
    Um eine Ausbildung absolvieren zu können, sind in der Regel Deutschkenntnisse erforderlich. Musst du diese noch etwas weiter ausbauen, willst aber trotzdem bereits eine Lehre beginnen, kann dies in Teilzeit funktionieren. Du kannst Deutsch-, Integrations- oder Orientierungskurse ebenso in Teilzeit absolvieren und so ideal mit der Berufsausbildung kombinieren.
  • Leistungssport:
    Bist du durch intensives Training im Rahmen von Leistungssport so stark eingebunden, dass eine Vollzeitlehre nicht in Frage kommt, ermöglicht dir eine Ausbildung in Teilzeit, parallel dazu einen Berufsabschluss zu erlangen.

Berufe für eine Teilzeitausbildung

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen in der Berufswahl, wenn du eine Ausbildung in Teilzeit anstrebst. Das gilt sowohl für die klassische duale Ausbildung (also teils im Betrieb, teils in der Berufsschule) als auch für die rein schulische Berufsausbildung. Wie bereits eingangs erwähnt, hängt es letztlich vom Ausbildungsbetrieb oder von der Berufsschule ab, ob diese mit der Teilzeitlehre einverstanden sind.

In der Realität zeigen sich jedoch tatsächlich ein paar Unterschiede in der Umsetzbarkeit der Teilzeitoption. Oftmals ist eine Ausbildung in kaufmännischen Berufen einfacher in Teilzeit umzusetzen als im Handwerk. Letzteres erfordert häufig durchgehende Präsenz, zum Beispiel bei Elektroninstallateur:innen auf Baustellen. Letztlich lässt sich aber auch dies mit geschicktem Zeitmanagement und in Zusammenarbeit mit dem passenden Betrieb realisieren.

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